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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.09.2014, 10:27 Uhr

Wo liest Du das?

Ich zumindest verstehe den weitaus größten Teil der Antworten so, daß man das Kind eben nicht aus der Schule genommen hätte - zumindest nicht für "sowas".

Ich auch nicht. Deswegen der oben erwähnte "Aufriss" der Schwiegermutter, die das anscheinend erwartet hat - meine Interpretation, denn sonst hätte sie sich doch zumindest gewundert, daß das Enkelchen an einem Schultag auf der Matte steht.

Ich hätte keines meiner Kinder befreit. Meine Eltern haben es geschafft, jede "große" (und die Anwesenheit der Enkelkinder erfordernde) Feierlichkeit so zu legen, daß keine Schulbefreiungen nötig waren.

Aber WENN ich das Kind schon befreit hätte, würde ich mich nicht im Nachgang über den Modus der Feierlichkeiten aufregen. Schon gar nicht, wenn eben dieser Modus vorher nicht klar war. Wenn ich Geld für eine Überraschungstüte ausgebe, darf ich nachher nicht jammern, daß der Inhalt nicht gefällt.

Ganz überhaupt und als Faustregel: Wenn eine Feierlichkeit nicht die Anwesenheit der gesamten Familie erfordert, dann ist sie auch nicht wichtig genug für eine Schulbefreiung. Bei uns wurde das dann immer erweitert zu einem: Wenn eine Feierlichkeit die Anwesenheit der gesamten Familie erfordert, dann kann sie auch aufs Wochenende gelegt werden.

Ich tippe mal wild auf generelle Dissonanzen zwischen SchwieMu und SchwieTo, und da kam das als Aufreg-Anlaß jetzt gerade recht.

 
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