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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.05.2012, 17:29 Uhr

Um wen geht es dabei?

Nicht mal das (neutrale) Jugendamt hat das Recht, in irgendwelche Wohnungen zu spazieren um mal eben einfach so irgendwas zu überprüfen. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung steht sehr, sehr hoch!

Wenn der Vater einen BEGRÜNDETEN Verdacht hat, dann darf er das Jugendamt bitten, das zu überprüfen. Das Jugendamt kann, wenn die Mutter den Zutritt zur Wohnung verweigert, einen Richter bitten, die Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben, damit dem Jugendamt Zutritt gewährt werden muß. Der Richter wird auf eine gute Begründung des Verdachtes bestehen.

 
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