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Geschrieben von Petra28 am 04.05.2012, 10:22 Uhr

Um wen geht es dabei?

Nein, der Vater hat nicht das Recht, die Wohnung der Mutter zu betreten. Das gilt natürlich auch umgekehrt. Sollte der Verdacht der Vernachlässigung bestehen, muss sich ans Jugendamt gewandt werden.

Es ist meiner Meinung nach so: Wenn sich die Eltern gut verstehen, wird der jeweils andere auch in die Wohnung dürfen. Verstehen sich die Eltern nicht, sollte es besser klar abgegrenzte Bereiche geben. Der Vater meiner Kinder ist z.B. nicht gewalttätig, aber extrem übergriffig, bis hin zur Tatsache, dass er nach Aufforderung nicht gehen wollte, weil seiner Meinung nach nicht alles zu seiner Zufriedenheit geklärt war. Das führte zu einer unschönen Situation, auch für die Kinder. Deshalb darf er nicht mehr ins Haus. (Wenn es ein einmaliger Ausrutscher gewesen wäre, dürfte er schon wieder, es sind aber noch andere Dinge vorgefallen.)

 
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