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Geschrieben von 58er am 16.01.2008, 19:52 Uhr

statement und artikel zu neuem unterhaltsrecht, das das festkrallen an kaputten ehen noch steigern wird...

ich hab den brigitte-artikel angelesen und das langt mir schon. bedrückend. dieses ehefassadenschmierentheater, das sich da in der gesellschaft gegenseitig vorgespielt wird. die kleinfamilie mit ihren ganzen pathologischen zügen ist wohl kein zukunftsmodell mehr. war es wohl nie. das hohelied auf die heilige alles und alle selig machende ehäää singen heute doch auch nur noch katholische pfaffen, die eine partnerschaft aus eigener anschaung und praxis höchstens als unverbindliche liaison mit ihrer köchin kennen. die ehe war ein modell, als die leute noch mit durchschnittlich 35 starben. aber wer kann denn mit einem partner mehr als 50 oder gar 70 jahre (demnächst, wenn die lebenserwartung auf die 100 zusteuert, o graus) zusammenbleiben? da den richtigen partner für gefunden zu haben, ist ein sechser im lotto.

und soll ich euch was sagen: mit dem neuen unterhaltsrecht - das jetzt ja auch alle frauen in den regen stellt, die bisher ihrem göga unterwürfig die stinkesocken gewaschen und ihre eigene arbeit gegen offiziellen lohn hintenan gestellt haben - ja, da werden sich nun noch mehr frauen krampfhaft an ihre ehe krallen, selbst wenn es die hölle ist. wir frauen sind ja leidensfähig. in dem falle leider. uuuuund ob die schöne landrätin mit dem 7-jahre-modell so sehr unrecht hatte, ist noch lange nicht raus.


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hier übrigens ein sponline-artikel von dieser woche, der exemplarisch die geschichte einer frau erzählt, die jetzt mit dem ofenrohr in die bayrischen alpen schaut. und der einem die bittere erkenntnis nahelegt, dass wir frauen sogar opfer unserer eigenen errungenschaften (in dem falle der emanzipation) sind.



„((…))

Es war eine Traumhochzeit mit 130 Gästen in der Kirche, mit weißem Brautkleid und langem Schleier. Sie haben sich Liebe und Treue geschworen - "bis dass der Tod uns scheidet".

Dass es einmal anders kommen würde, war für Kerstin Schuster ((Name geändert)) damals im April 1991 unvorstellbar. Für ihren Traummann, einen angehenden Mediziner, hatte die damals 24-jährige Münchnerin ihr Studium aufgegeben und einen Bankjob angenommen. Sie bekamen zwei Söhne, waren aktiv in der Kirche und im Skiclub.

Bis ihr Mann, heute Oberarzt der Neurologie an einem oberbayerischen Krankenhaus, mit einer 13 Jahre jüngeren Krankenschwester anbandelte. Inzwischen hat er zwei weitere Kinder, und das Traumpaar von einst streitet nur noch ums Finanzielle.

Im Dezember 2007 hatte ein Gericht entschieden, dass er neben dem Geld für die Söhne auch seiner Frau einen Betreuungsunterhalt in Höhe von monatlich 750 Euro zahlen muss; rückwirkend ab April 2006. Als Ausgleich zwischen seinem Gehalt als Oberarzt und ihrem Einkommen als Bankangestellte in Teilzeit. Vor ein paar Wochen kündigte ihr der Noch-Gatte jedoch süffisant an, dass sie keinen Cent mehr von ihm zu erwarten hätte - ab Januar gelte schließlich das neue Unterhaltsrecht. Ansprüche vieler Ex-Frauen werden darin drastisch einschränkt.

Das tückische am reformierten Paragrafenwerk: Es regelt nicht nur die neuen Scheidungsfälle, es gilt auch für längst geschiedene Paare. Auf die Familiengerichte rollt eine gewaltige Prozesswelle zu. Viele tausend Altfälle müssen neu verhandelt werden, wenn vor allem Männer auf Abänderung ihrer Unterhaltsverpflichtung klagen, weil sie nicht mehr zahlen wollen.

Erst vor zwei Wochen ist das Gesetz in Kraft getreten, doch auf dem Schreibtisch der Mainzer Familienanwältin Alice Vollmari türmen sich schon zwei Dutzend solcher Fälle. Freud und Leid liegen da zwischen bunten Aktendeckeln eng beieinander. Seit 24 Jahren kümmert sich die Juristin um den Scheidungsärger ihrer Mandanten, vertritt Männer wie Frauen. Aber so einen Run auf die Gerichte hat sie noch nicht erlebt.

((…))

Auf die Karriere würde Kerstin Schuster heute nicht mehr verzichten. Jungen Frauen rät sie, berufliche Auszeiten für die Kindererziehung nur zu akzeptieren, wenn der Partner dafür im Fall einer Trennung vertraglich einen Ausgleich zusichert.

In der Zukunft lässt sich so etwas nur noch mit umfangreichen Eheverträgen regeln, glaubt Vollmari. "Früher wurden solche Verträge abgeschlossen, um Ansprüche auszuschließen. Jetzt sind sie nötig, damit Frauen, die Kinder erziehen, nicht zum Sozialfall werden." Sie hat ihre Zweifel, ob die Reform, die eigentlich dem Kindeswohl dienen soll, wirklich kinderfreundlich ist.“


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Quelle und der ausführliche artikel dazu in:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,528227,00.html

 
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