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Geschrieben von Pamo am 06.09.2012, 10:36 Uhr

Re:@ Pamo

Wenn die Eltern unverheiratet sind, bekommt die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.

Die Mutter ist in der Pflicht, den Vater anzugeben (und sollte dies u.a. aus erbrechtlichen Gründen unbedingt tun). Das Sorgerecht erhält der unverheiratete Vater in Deutschland dadurch nicht.

Sie kann es ihm aber auch unverheiratet einräumen. Würde ich in diesem Fall allerdings nicht raten.

Und ja, selbstverständlich ist der Vater unterhaltspflichtig und umgangsberechtigt - auch ohne Sorgerecht.

 
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