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Geschrieben von Petra28 am 06.09.2012, 11:16 Uhr

Das wird nicht ausreichen - und ist auch nicht zu beweisen.

Und wenn er gleich nach der Geburt das Sorgerecht beantragt, wird ihm auch nicht negativ ausgelegt werden können, dass er aufgrund der Entfernung den Umgang nicht regelmäßig wahrnimmt. Bzw. sein Vorwurf wird kommen, dass die Mutter weit weg gezogen ist, um dem Vater das Kind zu nehmen.

 
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