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Geschrieben von emilie.d. am 18.06.2018, 17:13 Uhr

Meinst Du Teilzeit in Elternzeit?

Ja sicher muss er begründen, aber idR ist ja die Ablehnung aus AG-Sicht tatsächlich nachvollziehbar.

Woanders arbeiten ist eine Option, das stimmt. Wahrscheinlich die beste.

ALG 1 auch, wobei das fürs Elterngeld nicht zählt und das ist ja meist der Grund, warum man 1 Jahr nach Geburt Kind 1 möglichst wieder arbeiten möchte.

 
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