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von Leena  am 30.11.2011, 15:59 Uhr

lustig

...und wenn man sich beleidigt fühlt, darf man zurück hauen, klar. *seufz*

Ich empfehle, mal § 199 StGB zu lesen, zum Thema "wechselseitig begangene Beleidigungen": "Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären."

 
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