Geschrieben von Nanana am 27.11.2011, 12:24 Uhr |
Frage zu wilder Ehe - unverheiratet -Erbschaft
Wie oben schon erläutert habe ich eine Frage zum unverheirateten Zusammenleben.
Mein Lebensgefährte und ich haben bereits ein gemeinsames Kind und leben seit vielen Jahren unverheiratet zusammen. Nun kommt im nächsten Jahr unser zweites Kind zur Welt und zusätzlich unterschreiben wir nächste Woche einen Kaufvertrag für unser gemeinsames Haus. Dort stehen wirerahn je zur Hälfte im Grundbuch.
Nun habe ich mich bzgl. des Erbrechts schlau gelesen und herausgefunden, dass im Todesfall von ihm oder mir das gesamte Erbe auf die Kinder fällt. Nun sind diese ja noch einige Jahre minderjährig, sodass zwangsläufig ein Vormund eingesetzt würde, der dann die Hälfte des Hauses verwaltet. Kein toller Gedanke :( Den Partner als Erben einzusetzen geht nun auch nicht wirklich, weil auf die Kinder zumindest der Pflichtteil entfällt. Außerdem käme dann das Problem Erbschaftssteuer auf.
Dann sind wir untereinander bzgl. Witwen-/Witwerrente nicht anspruchsberechtigt. Alles in Allem also ungünstig.
Ich gebe zu, dass ich heiraten immer dämlich und unsinnig fand unter diesem Aspekt aber als das einzig Sinnige erachte und auch wichtig finde, da das Deutsche Rechtssystem nur so eine Absicherung ermöglicht.
Nun hatten wir uns gerade indem Haaren, weil sich meine bessere Hälfte hiermit nicht auseinandersetzen möchte. Er findet heiraten "doof", sieht aber auch nicht ein, dass es in unserer Situation riskant ist es nicht zu zu tun.
Ich fühle mich nun ziemlich unverstanden und bin ehrlich gesagt auch sauer, dass er diese Problematik so von sich schiebt. Habt ihr eine Idee wie ich ihm das bewusst mache? Männer scheinen keine Theoretiker.
Und dann an die anderen Unverheirateten mit Kindern und gemeinsamem Haus- wie habt ihr euren Nachlass geregelt ?
Lg
Re: Frage zu "wilder Ehe" - unverheiratet -Erbschaft
Antwort von Nurit am 27.11.2011, 13:11 Uhr
Wir sind zwar miteinander verheiratet, aber bei uns gibt es erbrechtlich auch einige Besonderheiten, weil wir beide Kinder aus Vorehen haben, die auch erbberechtigt sind.
Insofern haben wir beim Notartermin um einen Folgetermin gebeten, um die besonderen Umstände mit allen Eventualitäten abzuklopfen.
Das würde ich Euch auch raten und wenn sogar die Kaufentscheidung vom Ergebnis dieses Termines abhängt, würde ich den Termin natürlich vorher machen.
Du solltest Dich keinesfalls auf das Halbwissen aus einem Forum stützen.
Re: Frage zu "wilder Ehe" - unverheiratet -Erbschaft
Antwort von Nanana am 27.11.2011, 13:17 Uhr
Aber ihr könntet euch doch einfach über das sog. Berliner Testament absichern ;) das geht bei uns ja nicht...
Nein, die Kaufentscheidung hängt davon nicht ab. Ich ärgere mich nur über meinen Mann und seinen fehlenden Weitblick... Stützen werde ich nicht nicht auf die Aussagen in einem Forum, aber ggf. sinnvolle Anregungen mitnehmen :)
Re: Frage zu "wilder Ehe" - unverheiratet -Erbschaft
Antwort von Ebba am 27.11.2011, 15:01 Uhr
Du hast ja im Grunde schon die wesentlichen Aspekte angeführt. Vielleicht sollte sich Dein Freund dennoch noch einmal deutlich vor Augen führen, wie es sein wird, wenn seine Kinder, so du denn, was wir nicht hoffen :-), vor ihm stirbst, Deine Hälfte des Hauses erben. Lästig kann das sein, wenn sie noch minderjährig sind. Richtig lustig kann es aber werden, wenn sie volljährig sind und der Meinung, sie brauchen Geld. Dann können sie nämlich, wenn dein Mann ihnen die Hälfte des Hauses nicht abkaufen kann, zu Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die Zwangsversteigerung betreiben. Und was so junge Erwachsene einmal reitet, auch je nach Partner den sie dann haben, kann man ja nicht wissen.
Seit ihr verheiratet im gesetzlich. Güterstand der Zugewinngemeinschaft,, dann ist der überlebende Ehegatte, so ihr euch gegenseitig zu Erben eingesetzt habt, Alleinerbe. Der Pflichtteilsanspruch der Kinder beläuft sich dann nur noch auf 1/4, bei zwei Kindern also 1/8 pro Kind. Man kann dann aber zB auch noch testamentarisch regel, dass das Kind, dass beim ersten Todesfall seinen Pflichtteil geltend macht, auch beim Todesfall des zweiten Elternteils nur einen Anspruch auf den Pflichtteil hat u. das "vernünftige" Kind Erbe wird. Das sollte schon mal helfen :-) Sobald die Kinder volljährig sind könntet ihr sie auch einen Pflichtteilsverzicht (notariell) unterschrieben lassen u. den durch erneuten Vertrag ändern, wenn ihr wüsst, in welche Richtung sie laufen.
Ich denke, ihr solltet euch unbedingt einmal bei einem Notar oder evtl. Anwalt beraten lassen. Vielleicht kann der Fachmann deinen Freund eher überzeugen.
Re: Frage zu "wilder Ehe" - unverheiratet -Erbschaft
Antwort von MartaHH am 27.11.2011, 15:35 Uhr
Lasst euch von einem Notar beraten, vermutlich wird der dann einen Erbvertrag empfehlen.
Auch ein Berliner Testament ist im übrigen nicht frei von Tücken und Fallstricken, da empfiehlt es sich in vielen Fällen auch, eine Beratung durch einen Notar in Anspruch zu nehmen. Das ist nicht sooo teuer, wird bei einer Beurkundung angerechnet und zahlt sich immer aus.
Ich empfehle ja das Blankeneser Testament! ("Wenn einer von uns beiden stirbt, zieh ich nach Blankenese!" - Blankenese = teures Wohnviertel in HH).
Schönen Sonntag
M
Re: Frage zu "wilder Ehe" - unverheiratet -Erbschaft
Antwort von shinead am 27.11.2011, 18:09 Uhr
Wenn ihr heiratet, würdet ihr viel Geld sparen.
Ganz praktisch gesehen.
Schon allein, wenn jetzt das zweite Kind kommt und einer von euch beiden erst einmal zuhause bleibt. Lohnsteuerklasse 3 ist da schon toll!
Außerdem ist die Beratung beim Notar dann viel einfacher = günstiger
Gerenne (Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtsteilung) geht automatisch, spart auch einen Termin.
Eine eventuelle Trennung ist mit Haus auch ohne Trauschein kompliziert, da kann man die paar Eventualitäten m.E. auch noch in Kauf nehmen.
Das hilft ihr ja nicht weiter.
Antwort von Cata am 27.11.2011, 21:04 Uhr
Sie will ja geheiratet werden. Er will nicht. Da waere ich an irer Stelle schon lange stinksauer. Schliesslich hat er ja bald zwei Kinder mit ihr. Ich finde nicht, dass es zuviel von ihm verlangt ist sich zu seiner Familie zu bekennen. Er ist fein raus, keine Nachteile oder Einbussen fuer ihn. Sie widmet sich seinen Kindern, verzichtet vermutlich auf Karriere, verdient weniger, ist nicht erbberechtigt, bekommt keinen Rentenausgleich, hat keinen Anspruch auf Witwenrente und koennte das Haus allein eh nicht halten. Man kann ihm nur zu so viel Egoismus gratulieren. Lieben heisst, sich um einander kuemmern, deswegen sollte es ihn schon jucken, ob sie nicht evtl. den Kuerzeren ziehen koennte. Heiraten haette schon lange SEINE Idee sein muessen!
Eine Loesung weiss ich da auch nicht.
Wieder eine, die ihren Holden zum Heiraten ueberreden muss.
Argumentationshilfe
Antwort von shinead am 27.11.2011, 21:15 Uhr
War als Argumentationshilfe gedacht. Männer finden Geld sparen doch eigentlich immer gut...
Re: Das hilft ihr ja nicht weiter.
Antwort von glückskinder am 27.11.2011, 21:42 Uhr
Man bekennt sich doch nicht zu einer familie durch eine Heirat...
Re: Das hilft ihr ja nicht weiter.
Antwort von Nimo1107 am 27.11.2011, 22:15 Uhr
Finde ich schon.
Klar, unverheiratet geht auch, keine Frage, aber wenn Erbengeschichten schon ins Spiel kommen und Absicherung, dann ist eine Ehe auch eine Art von "Verantwortung übernehmen" und es eben fester zu machen.
Wir haben auch früher geheiratet als wir es eigentlich planten.
Warum ? Steuerliche Gründe, Absicherungsgründe, etc.
Hat an der Liebe nichts geändert, wenn dann nur positiv, weil man auch vor dem Gesetz zusammen gehört.
Mit Witwenrente etc.
Schon beruhigend.
Vorerben - Nacherben
Antwort von sophieno am 28.11.2011, 12:07 Uhr
Ihr könnt euch gegenseitig als Vorerben einsetzen. D. h. wenn einer stirbt, fällt das Erbe zunächst an den Partner. Die Kinder erben erst, wenn beide Partner tot sind. Dafür braucht ihr auch nicht verheiratet zu sein. Also ich würde das beim Notar regeln.
Infos hier: http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ass_erbrecht_21.htm
Lg sophien
Re: Das hilft ihr ja nicht weiter.
Antwort von Nikas am 28.11.2011, 14:38 Uhr
Man bekennt sich doch nicht zu einer familie durch eine Heirat... ???
aber klar doch.
So wie man sich durch Nichtheiratenwollen auch ziemlich gegen Familie bekennt.
Heiraten ist durchaus spießig. Paare sind auch ohne Schein glücklich.
aber hier hängt einiges mehr dran. Deswegen finde ich den Mann hier ganz schön feige und doof. Man kann seine "Lockerheit" und Unbürgerlichkeit auch übertreiben. Gesetze hebelt man dadurch nicht aus.
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