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Geschrieben von ohno am 16.01.2016, 22:51 Uhr

Keine Grunderwerbsteuer , aber Schenkungssteuer

Fällt nur bei Kauf an. Hier ist es ne ehebedingte Zuwendung bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung, also eine Übertragung von 1/2 Miteigentumsantei (in der Regel hat jeder 1/2). Da wird Schenkungssteuer fällig, aber der Freibetrag ist relativ hoch, vllt fällt da nichts an.

VG ohno

 
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