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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 13.10.2011, 17:50 Uhr

Frisch verlassen; weiß nicht weiter...

Interpretiere ich den Satz: "Ich werde die Kinder dann wieder in unserer Wohnung übernehmen." richtig wenn ich vermute, daß sie mit den Kindern ausgezogen ist?

Wenn ja: Sofort Einwand erheben, sonst werden Fakten geschaffen. Hatte sie Dein Einverständnis, die Kinder mitzunehmen? Wenn nicht, ist das Kindesentführung: Anwalt und Jugendamt einschalten. Je schneller Du reagierst, desto besser für Dich. Denn sobald die Kinder sich in der neuen Umgebung eingewöhnt haben, ist ihnen eine "Rückgewöhnung" kaum mehr zuzumuten und Dein Vorteil ist verpufft.

 
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