Geschrieben von speedy am 22.07.2010, 11:59 Uhr |
Mutterschaftsgeld
HI,
der AG muss nur das durchschnittliche Netto-Gehalt der 3 Monate vor Beginn MuSchu zahlen - abzgl. des KK-Anteils von 13 Eur/Kalendertag. Wenn du also in Elternzeit warst, muss er gar nichts zahlen. Da er jetzt aber ohne Rechtsgrund gezahlt hat, könnte er es theoretisch zurückverlangen - § 812 Abs. 1 BGB - Frist: innerhalb 24 Monaten ab dem 1.1.2011, danach müsste man wohl von Verjährung des Anspruchs ausgehen, obwohl es ja kein Rechtsgeschäft ist.
Auf den KK-Anteil hat man immer dann Anspruch, wenn und solange noch ein Arbeitsverhältnis besteht (auch wenn es wg. Elternzeit ruht).
Gruß, Speedy
- Mutterschaftsgeld - Schoko 21.07.10, 11:32
- Re: Mutterschaftsgeld - lady26 21.07.10, 11:49
- hab grad woanders mal die Frage gestellt- da wurde es verneint- die meinten sogar man - lady26 21.07.10, 12:55
- Re: hab grad woanders mal die Frage gestellt- da wurde es verneint- die meinten sogar man - wolke76 21.07.10, 14:26
- Re: Mutterschaftsgeld - wolke76 21.07.10, 14:24
- hab grad woanders mal die Frage gestellt- da wurde es verneint- die meinten sogar man - lady26 21.07.10, 12:55
- Re: Mutterschaftsgeld - wolke76 21.07.10, 14:21
- @wolke - lady26 21.07.10, 16:13
- Re: @wolke - wolke76 21.07.10, 20:01
- @wolke - lady26 21.07.10, 16:13
- Re: Mutterschaftsgeld - speedy 22.07.10, 11:59
- Re: Mutterschaftsgeld - lady26 21.07.10, 11:49