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Geschrieben von speedy am 22.07.2010, 11:59 Uhr

Mutterschaftsgeld

HI,
der AG muss nur das durchschnittliche Netto-Gehalt der 3 Monate vor Beginn MuSchu zahlen - abzgl. des KK-Anteils von 13 Eur/Kalendertag. Wenn du also in Elternzeit warst, muss er gar nichts zahlen. Da er jetzt aber ohne Rechtsgrund gezahlt hat, könnte er es theoretisch zurückverlangen - § 812 Abs. 1 BGB - Frist: innerhalb 24 Monaten ab dem 1.1.2011, danach müsste man wohl von Verjährung des Anspruchs ausgehen, obwohl es ja kein Rechtsgeschäft ist.

Auf den KK-Anteil hat man immer dann Anspruch, wenn und solange noch ein Arbeitsverhältnis besteht (auch wenn es wg. Elternzeit ruht).

Gruß, Speedy

 
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