Rund ums Kleinkind - Forum

Rund ums Kleinkind - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von wolke76 am 21.07.2010, 14:21 Uhr

Mutterschaftsgeld

Hallo,

also, wenn das AV unbefristet fortbesteht und während der Elternzeit fürs 1. Kind der Mutterschutz fürs 2. beginnt, hat man ANspruch auf MUG. Aber eben nur das MUG von der KK, i.d.R 13EURO pro Kalendertag. Der AG ist NICHT verpflichtet, den Zuschuss in HÖhe der Differenz zum Netto zu zahlen.

Ich könnte mir vorstellen, dass der AG das nicht wusste (vielleicht ein kleinerer AG??). Der AG kann, wenn er es versehentlich falsch gezahlt hat, auch zurückfordern. Allerdings weiß ich die Frist nicht.

Liebe Grüße

Wolke

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Rund ums Kleinkind - Forum

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.