Geschrieben von wolke76 am 21.07.2010, 14:21 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Hallo,
also, wenn das AV unbefristet fortbesteht und während der Elternzeit fürs 1. Kind der Mutterschutz fürs 2. beginnt, hat man ANspruch auf MUG. Aber eben nur das MUG von der KK, i.d.R 13EURO pro Kalendertag. Der AG ist NICHT verpflichtet, den Zuschuss in HÖhe der Differenz zum Netto zu zahlen.
Ich könnte mir vorstellen, dass der AG das nicht wusste (vielleicht ein kleinerer AG??). Der AG kann, wenn er es versehentlich falsch gezahlt hat, auch zurückfordern. Allerdings weiß ich die Frist nicht.
Liebe Grüße
Wolke
- Mutterschaftsgeld - Schoko 21.07.10, 11:32
- Re: Mutterschaftsgeld - lady26 21.07.10, 11:49
- hab grad woanders mal die Frage gestellt- da wurde es verneint- die meinten sogar man - lady26 21.07.10, 12:55
- Re: hab grad woanders mal die Frage gestellt- da wurde es verneint- die meinten sogar man - wolke76 21.07.10, 14:26
- Re: Mutterschaftsgeld - wolke76 21.07.10, 14:24
- hab grad woanders mal die Frage gestellt- da wurde es verneint- die meinten sogar man - lady26 21.07.10, 12:55
- Re: Mutterschaftsgeld - wolke76 21.07.10, 14:21
- @wolke - lady26 21.07.10, 16:13
- Re: @wolke - wolke76 21.07.10, 20:01
- @wolke - lady26 21.07.10, 16:13
- Re: Mutterschaftsgeld - speedy 22.07.10, 11:59
- Re: Mutterschaftsgeld - lady26 21.07.10, 11:49