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Geschrieben von wolke76 am 21.07.2010, 14:24 Uhr

Mutterschaftsgeld

Hallo,

hat deine Schwester bei der KK nachgefragt? Wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht (das ist wichtig!) und die 2. Mutterschutzfrist während der 1. Elternzeit beginnt, hat man im Normalfall Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK - und zwar für die regulären 6 Wo. VOR und 8 Wo. NACH Entbindung.

Ich weiß ja nicht, wie lang das her ist - eine Anfrage bei der KK lohnt sich ggf. noch.

Liebe Grüße

 
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