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Geschrieben von Tine1 am 30.05.2015, 17:00 Uhr

Widerspruch - Kinderbetreuung IST eine Privatangelegenheit

ja, das ist eine bedauerliche entwicklung. aber NOCH ist es staatsaufgabe, wobei ja das subsidaritätsprinzip gilt. zudem werden nicht alle staatsaufgaben von beamtInnen erfüllt.

 
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