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Geschrieben von Charlie+Lola am 06.06.2008, 21:08 Uhr

Kindeswohlgefährdung muß das Jugendamt bearbeiten und muß

auch reagieren!
Der befreundete Polizist sollte in der Lage sein das Kennzeichen zuordnen zu können und dann sollte man die entsprechende Fachkraft für den Bezirk anrufen.
Wenn Du sagst das du Angst um das Wohl des Kindes hast muß das Amt der Sache nachgehen.
Am besten noch schriftlich nachreichen, dann ist es am sichersten!

LG, B.

 
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