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Geschrieben von Nase am 11.03.2009, 15:56 Uhr

Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Nein also solch ein Gesetzesanspruch wäre mir neu.
Du hast einen Anspruch für einen Kindergartenplatz ab drei. Aber nicht unbedingt in einem Wunschkindergarten. und die Begründung, die längeren Öffnungszeiten zuerst einmal den berufstätigen Eltern anzubieten ist durchaus in Ordnung... Warum sollten die Kinder, die längere Öffnungszeiten nicht benötigen, diese Plätze die echt rar sind, blockieren?

 
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