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Geschrieben von niklas2006 am 11.03.2009, 14:39 Uhr

Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Es gibt nur einen Rechtsanspruch bzgl. Kindergartenplätze, nämlich dass jedes Kind ab 3 Jahren einen 4-stündigen Betreungsplatz bekommt - das kann theoretisch auch ein Nachmittagsplatz am anderen Stadtende sein...
Geschwisterkinder gelten als ein Aufnahmekriterium, genauso wie die Berufstätigkeit der Eltern, die Gemeindezugehörigkeit, der Familienstand der Eltern usw.... Jeder Kindergarten setzt bei den Kriterien unterschiedliche Prioritäten und in eurem Fall finde ich es sehr gut, wie sich der Kindergarten entschieden hat (denn ich finde Berufstätigkeit sollte eines der wichtigsten Kriterien sein), auch wenn ich euren Ärger absolut nachvollziehen kann!
Achso, wohne auch in Niedersachsen und habe endlich einen Kindergartenplatz für unseren Sohn bekommen. Mein Mann und ich sind beide berufstätig und von daher war in den letzten Monaten bei der Platzsuche "Geschwisterkind" ein "Reizwort" von mir... Aber wie gesagt, hätten wir zwei Kinder, wäre ich ziemlich sauer, wenn meine Kinder in unterschiedliche Kindergärten müssten...

 
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