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Geschrieben von Johanna3 am 01.06.2015, 14:07 Uhr

Ich weiß gar nicht

Natürlich, der Rechtsanspruch besteht zweifellos. Dennoch gibt es mitten im Jahr im Kindergarten generell nur selten freie Plätze (im Gegenteil: meist existieren Wartelisten)
Einen Platz kann man nicht unbedingt einklagen (wenn keiner da ist). Allerdings muss der Verdienstausfall ersetzt werden.

 
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