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Geschrieben von verena1980 am 29.10.2008, 21:26 Uhr

Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Hallo Sockenfee,

in unserem Kindergarten dürfen die 25Std Kinder auch:
-an Eltern-Kind-Nachmittagen
-an der Vorschule
-an Ganztagsausflügen
-am Laternenfest und diversen anderen Festen
teilnehmen!!!
D. h. die Teilnahme an besonderen Nachmittagsveranstaltungen ist erlaubt, aber nicht die Teilnahme an regulären Nachmittagsveranstaltungen (z. B. Lesestunde, Turnen, Kochen, Musik...)
Mit dieser Regelung sind alle super zufrieden. Der Kindergarten kommt den Eltern damit sehr entgegen (wir sind übrigens ein ev. Kindergarten in Bochum). Allerdings kommen derzeit auch die Eltern dem Kindergarten sehr entgegen. Derzeit wird ein Turnraum neu eingerichtet, wobei alle Arbeiten ehrenamtlich von den Eltern durchgeführt werden. Da hat mein Mann seit dem Sommer schon mindestens 20 Stunden geopfert (ich bin handwerklich unbegabt). Ein solches Geben-und-Nehmen-Verhältnis ist m. E. vorbildlich
P.S. Ich hab allerdings aus beruflichen Gründen auch 35STd buchen müssen.

Verena

 
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