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Geschrieben von Sockenfee am 28.10.2008, 14:02 Uhr

Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Hallo,

wie ist es bei Euch geregelt mit den "Sonderaktivitäten" bei den 25-Stunden-Kindern?

In unserer Kita ist es so, dass die 25-Stunden-Kinder an der Nikolaus- und Weihnachtsfeier nicht teilnehmen dürfen und die Eltern auch nicht an Angeboten, die am Nachmittag stattfinden (zum Thema Verkehrssicherheit, Mißbrauch usw)

Es haben nur 4 von 61 Kindern 25 Stunden gebucht.

Ich selbst gehöre nicht dazu - muss aber sagen, das ich die Regelung unmöglich finde.

Okay, bei 25 Stunden hat man keine Nachmittagsbetreuung - aber die Weihnachtsfeier? In einem christlichen Kindergarten? Zumal ja zum Beispiel Geschwisterkinder bei Nachmittagsangeboten betreut werden... die haben ja nun gar nichts gebucht...

Wenn man ein Vorschulkind hat, ist man auch gezwungen, mindestens 35 STunden zu buchen, denn viele Vorschulprojekte finden am Nachmittag statt.

Wie ist das bei Euch? Und wie findet ihr die Regelung?

 
20 Antworten:

Re: Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von Kati-F am 28.10.2008, 14:29 Uhr

Also, wir sind auch in einem katholischen KiGa in Düsseldorf, und selbstverständlich dürfen die "25-h"-Kinder an besonderen Anlässen dazukommen, auch nachmittags. Dies liegt im Ermessen der Leitung - also: denen auf die Füsse treten, das hat nichts mit Kibiz zu tun!!!
Liebe Grüße
Kati

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Re: Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von Luma am 28.10.2008, 14:48 Uhr

Komme auch aus NRW und habe 25 Std. gebucht. Bei besonderen Veranstaltungen kann sie auch nachmittags kommen z. B. Laternenfest. Außerdem kann sie am Sport nachmittags teilnehmen, da sich nicht genug Kinder aus der 35 Std.-Gruppe gemeldet haben.

Letzte Woche haben die Mütter sich nachmittags getroffen, um den Flohmarkt vorzubereiten. Selbstverständlich wurde meine Große und auch mein Kleiner in dieser Zeit betreut.

Auch als letztens der Fotograf da war, wurden die Kinder betreut und durften auch noch den "Rest" des Tages im Kiga bleiben.

In dieser Beziehung kann ich nicht meckern.

Gruß

Luma

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Re: @Sockenfee

Antwort von montpelle am 28.10.2008, 15:37 Uhr

Es gibt ja wohl einen Unterschied zwischen einer Weihnachtsfeier/ einem Laternenfest mit Eltern oder einem pädagogischen Angebot (z.B Verkehrssicherheit), das am Nachmittag durch die Erzieherinnen stattfindet.

Wenn ich keine Nachmittagsstunden buche und bezahle, kann ich sie nunmal auch nicht in Anspruch nehmen.

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Re: Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von Birgit 2 am 28.10.2008, 15:40 Uhr

Hallo,
sowohl im Kindergarten meiner Tochter als auch in dem, in dem ich arbeite, dürfen die 25-Stunden-Bucher ihr Kind nur morgens bringen. An Aktivitäten außerhalb der Dienstzeiten - also Laternenfest ab 17 Uhr beispielsweise, schon, aber alles, was innerhalb der Kindergartenzeit fällt, ist eben außen vor.

Das Problem ist, wenn man trotzdem daran teilnehmen könnte, dann würden ganz viele ja nur noch die 25 Stunden buchen und der Personalspiegel drastisch runtergefahren.

Gruß
Birgit

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Re: Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von Sockenfee am 28.10.2008, 16:01 Uhr

Mir geht es um einige wenige Ausnahmen - insbesondere das Nikolausfest und das Weihnachtsfest.

Bei den Nachmittagsangeboten nicht umd ie für die Kinder, sondern um Vorträge für die Eltern. Auch von reinen "Kennenlernveranstaltungen" (wie zum Beispiel Elterncafe am Nachmittag) werden die Kinder ausgeschlossen.

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Re: Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von Möhrchen am 28.10.2008, 18:14 Uhr

Ich selbst habe 45 Stunden gebucht, da ich flexibel arbeiten muß und das nie und nimmer 1 Jahr im Voraus entscheiden kann.

Soweit ich weiß, gab es bei uns auch nur 35 oder 45 Stunden zu buchen - für die 25 Std. gab es auch kaum Interessenten, da die meisten ja doch den Kindern ab und zu mal offenhalten wollen, sich im Kiga mit anderen Kids zu verabreden...der fianzielle Unterschied ist ja nicht so groß..und die Nachmittagsveranstaltungen ja schon öfter mal...Familiennachmittag...Oma und Opa-Nachmittag...

Im Grunde denke ich, es war vorher klar kommuniziert (zumindest bei uns), was die Unterschiede sind und und dann auf die Ausnahme zu hoffen, paßt dann nicht. Die finanziellen und personellen Mittel für die Einrichtung, mit der auch solche Sonderveranstaltungen gemacht werden, hängen ja von den gebuchten Stunden ab.

lg heike

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Hi Sockenfee!

Antwort von dieElle am 28.10.2008, 18:23 Uhr

Das ist eine interessante Frage. Ich selbst hab ja ein 45-Stunden-Kind und somit hab ich darüber noch nie nachgedacht.
Ich werd Morgen Nachmittag mal die Leitung drauf ansprechen und Dir danach mal berichten. Wär mal interessant zu erfahren, wie die Einrichtungen innerhalb einer Kommune das handhaben!

Grüßle und bis denne!

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Re: Hi Sockenfee!

Antwort von Janaomi am 28.10.2008, 19:04 Uhr

Hallo Sockenfee,
wir haben 35 Std.[ Blockzeit ] gebucht. Das heißt, das Jana Sophie von 7-14 Uhr oder von 7- 12 Uhr und von 14-16 Uhr kommen kann. Bei Sonderveranstaltungen wie Laterne-Basteln usw. MUß das Kind um 12 Uhr abgeholt werden und kann dann um 14 Uhr mit der Mama wieder kommen. Was mit den 25 Stunden-Kindern ist weiß ich nicht. Am Besten stehen sich die Übermittag-Kinder [ 7-16 Uhr] für diese Kinder gibt es dann keine Probleme mehr.
Wir hatten vor kurzem noch das Problem das die Elternversammlung [ Wahl des Elternrates usw.] am Nachmittag um 14 Uhr statt fand. An der Tür groß das Schild " Die Kinder werden während der Zeit betreut" Ist ok, da Jana Sophie nun eh bis 14 Uhr dort war dachte meine Tochter das Jana Sophie dort bleibt und sie dann bei der Elternversammlung weiter betreut würde. Nix da, meine Tochter sollte die Kleine um 12 Uhr abholen und dann mit ihr um 14 Uhr zur Elternversammlung wieder kommen.
Soviel zum Kibiz. Ich glaube da liegt noch Vieles im Argen , und muß noch Einiges verbessert werden. Da wird es noch manche Diskusion geben.

Lg Bärbel.

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Re: Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von Birgit 2 am 28.10.2008, 21:27 Uhr

Hallo nochmal,
diese Feste sind auch nach Dienstschluss, damit auch die Väter die Möglichkeit haben (oder Vollzeitarbeitende Mütter), daran teilzunehmen.

Gruß
Birgit

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Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von peta am 28.10.2008, 22:16 Uhr

Hallo,

hier die Antwort für zwei Einrichtungen, wobei sie sich ziemlich decken.

Einrichtung 1: Kinder haben alle 45 Stunden gebucht, Feiern finden aber auch außerhalb der Öffnungszeiten statt, ebenso längere Betreuung der Kinder während Infoveranstaltungen oder sonstigen Elterntreffen, sofern die Eltern dort teilnehmen.

Einrichtung 2: Kinder haben 25, 35 oder 45 Stunden gebucht, Veranstaltungen finden nachmittags mit Eltern statt, Kinder werden in dieser Zeit betreut. Feiern nur mit Kindern sind grundsätzlich morgens.

Kinder auszuschließen finde ich unmöglich!

LG Petra

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Re: Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von anjos am 28.10.2008, 22:17 Uhr

Ich bin so eine 25-Stunden-Bucherin Und ich bin im Elternbeirat...

Bei uns gibt es "nur" 2 Kinder von 48, die 25 Stunden gebucht haben. Das andere Kind geht eh nie nachmittags hin und es geht eh nächstes Jahr in die Schule... die Eltern interessieren sich nicht mehr für irgendwelche Angebote. Also stehen wir allein auf weiter Flur! Und es wird KEINE Ausnahme gemacht. Morgen nachmittag findet die traditionelle "Kartoffelacker-Aktion" statt, in Begleitung der Eltern, aber unsere Tochter darf nicht dran teilnehmen. Ebenso darf sie nicht zum (Groß)Eltern-Kind-Nachmittag kommen.

Nikolaus- und Weihnachtsfeier werden neuerdings vormittags gefeiert, damit auch die 25-Stunden-Kinder dran teilnehmen können, weil das zum Kirchenjahr dazugehört und unser KiGa ist ja kirchlich

Ich hab das Thema im Elternbeirat angesprochen... da wurde mir gesagt, dass diese Regelung von allen KiGa's im Dekanat so durchgeführt wird... die haben sich abgesprochen! Ich finds nur blöd... da wird die Kartoffelacker-Aktion langwierig vorbereitet, unsere Tochter bringt voller Stolz ein selbstgebasteltes Bild mit und darf dann am eigentlichen "Fest" nicht teilnehmen.

Gut... unsere Tochter ist erst 2 Jahre alt und somit ist allein die 25-Stunden-BEtreuung schon irre teuer. Das war auch der Hauptgrund, warum wir uns dafür entschieden haben! Wir überlegen aber, sie ab Januar für 35 Stunden anzumelden... unsere Leiterin klärt das grad mit dem Jugendamt ab, denn es wäre noch Kapazität um aufzustocken... normalerweise geht das ja nicht, aber in unserem KiGa sind 2 Kinder weggezogen! Wir wir die 35-Stunden-Betreuung bezahlen sollen, weiß ich aber noch nicht... mal schauen!

Am Martinsumzug, der um 17:30 Uhr stattfindet, dürfen wir übrigens wohl teilnehmen... aber der ist eh öffentlich!

LG, Andrea

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Re: NAchtrag: Ausschluss von Kindern

Antwort von anjos am 28.10.2008, 22:22 Uhr

Die 25-Stunden-Kinder werden ausgeschlossen, um die Eltern zu nötigen mind. 35 Stunden zu buchen!!
So sehe ich das...

Natürlich ist es richtig, dass, bei allzuvielen Ausnahmen, sich bald alle Eltern dazu entschließen nur noch 25 Stunden zu buchen... aber einige wenige Ausnahmen könnte man machen!

Nun ja... KiBiz funktioniert eh nicht so, wie sich die Erfinder das vorstellen, es ist nämlich teurer als erwartet, weil soviele Kinder 35 Stunden buchen *gg*
also wird da sicher nochmal nachgebessert... hoffen wir, dass dann endlich mal ein realisierbares Gesetz rauskommt und vor allem eins mit klaren Linien!! Und nicht so ein Wischi-Waschi, wo alles Auslegungssache ist!!

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Ich fürchte auch, es ist so....

Antwort von Sockenfee am 29.10.2008, 11:39 Uhr

Hallo,

ehrlich gesagt denke ich auch, man schafft diese Regeln um die Eltern von der 25-Stunden-Buchung abzubringen....

Es ist absolut Sache der Leitung, wie sie das ausgestaltet - meine Freundin ist in einer Nachbarstadt stellv. Leiterin einer städtischen Einrichtung und die machen so einen Zirkus nicht. Im Gegenteil, sie haben Anweisung, das alles so gemacht werden muss, das KEIN Kind Nachteile aufgrund der Buchungen hat.

Heute werde ich mal fragen, ob die 35-Stunden Kinder auch nicht an den Ganztagsausflügen der Vorschulkinder teilnehmen dürfen - falls doch, werde ich auf jeden fall dafür eintreten, die 4 (!) Kinder an der Nikolaus und Weihnachtsfeier teilnehmen zu lassen - ich werde mich damit allerdings sehr sehr unbeliebt machen - unsere Kiga-Leitung mag Kritik gar nicht,

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és ist aber doch so, dass...

Antwort von 3wildehühner am 29.10.2008, 14:13 Uhr

hallo!
es ist aber doch so, dass der elernbeitrag des 45 std. platzes in etwa gleich viel kostet wie vor kibiz ein vollzeitplatz und der elternbeitrag des 35 std. platzes entspricht dem eines halbtagsplatzes.
den 25 std. platz gab es vorher nicht und der beitrag geringer als der eines 35 std. platzes. dann muss man sich als eltern mit 25 std. platz aber doch nicht wundern, wenn die kinder von nachmittagsveranstaltungen ausgeschlossen werden-schließlich kosten dies den kiga geld und diese wurden nur von den eltern mit gebuchten 35 und 45 std. bezahlt.
bei uns wurde das auch deutlich so gesagt und auch von allen akzeptiert. ich glaube, keiner hat 25 std. gebucht.
ich bin ich auch nicht so begeistert von kibiz, aber das mit den 25 stunden keine nachmittagsveranstaltungen besucht werden können, finde ich völlig logisch.
kigas haben leider auch nicht so viel geld übrig...

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Es soll nach Bedarf gebucht werden...

Antwort von Sockenfee am 29.10.2008, 14:28 Uhr

... aber wenn ich eben nur eine Betreuung am Vormittag brauche, wird mein Kind von der Weihnachtsfeier ausgeschlossen - das ist doch nciht okay. Es geht um Kinder - da muss man doch ein bißchen Fingerspitzengefühl beweisen.

Und das jemand 12 x im Jahr 30 bis 70 Euro mehr zahlt (nur ein Beispiel) um seinem Kind die Weihnachtsfeier zu ermöglichen.... naja.

Abgesehen vom höheren Elternbeitrag gehen ja auch jede Menge Steuergelder drauf, wenn alle 45 Stunden buchen, aber keiner es wirklich braucht (und nutzt)

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Re: Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von Carmar am 29.10.2008, 14:53 Uhr

Mein Kind (gerade 3 geworden) geht in einen kath. Kindergarten. Im Gegensatz zu den städtischen Kindergärten hier im Ort gibt es bei den kath./ev. Kindergärten keine 25-Stunden-Buchungsmöglichkeit.
Wir haben für unser Kind 35 Std. gebucht: 7:30 - 12 Uhr (ich bringe sie aber erst auf 9 Uhr hin) und dann könnte sie nachmittags wieder hingehen, aber dann macht sie Mittagsschlaf, weil sie vom Kiga so platt ist ....
Also nimmt sie/nehmen wir nur 15 von 35 gebuchten Wochenstunden in Anspruch. Tja.

Soweit ich weíß, ist es aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt, die Kinder außerhalb der gebuchten Zeiten im Kiga verweilen zu lassen.
Hier darf noch nicht mal im Notfall ein Kind mit mitgebrachtem Essen über Mittag bleiben, wenn es diese Zeit nicht gebucht hat. (Eine befreundete Mutter hatte das mal angefragt).

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Ja, so wird argumentiert....

Antwort von Sockenfee am 29.10.2008, 15:23 Uhr

... aber was ist dann mit den Geschwisterkindern, die während der Veranstaltungen auch betreut werden? Das dürfte ja auch keine Versicherung abdecken....

Das keine 25-Stunden-Betreuung angeboten wird gehört, wenn man den Artikeln in der Presse glauben darf, ja auch eher zu den Dingen, die nicht sein dürfen.

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Re: és ist aber doch so, dass...

Antwort von anjos am 29.10.2008, 16:17 Uhr

In dem Gesetz steht nicht drin, dass die Stunden nur vormittags genutzt werden dürfen. Unsere Tochter geht von 8:30 bis 12 Uhr in den KiGa, nutzt somit 5x die Woche 3,5 Stunden, also insgesamt 18,5 Stunden... entsprechend wären noch Stunden übrig für die Nachmittagsveranstaltungen. ABER unsere KiGa-Leitung hat halt festgelegt, das die 25-Std.-Kinder NUR vormittags kommen dürfen. In andern KiGas ist man da flexibler.

LG; Andrea

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Re: Ja, so wird argumentiert....

Antwort von dieElle am 29.10.2008, 19:21 Uhr

Hallo!

Ich hab heut bei uns mal nachgefragt. Hier ist es auch so, dass 25-Stunden-Kinder von allen Nachmittagsaktionen ausgeschlossen sind. Allerdings weiß ich, dass das nicht ganz so "eng" gesehen wird, da ich schon viele Mütter an AG-Nachmittagen getroffen habe, die dann eigentlich nicht hätten dort sein dürfen.
Die Leitung hält sich also an die Vorgaben (kommen lt. KiGa vom Träger), macht aber immer wieder Ausnahmen.

Grüßle, Elle

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Re: Frage an die Eltern aus NRW/ Kibiz

Antwort von verena1980 am 29.10.2008, 21:26 Uhr

Hallo Sockenfee,

in unserem Kindergarten dürfen die 25Std Kinder auch:
-an Eltern-Kind-Nachmittagen
-an der Vorschule
-an Ganztagsausflügen
-am Laternenfest und diversen anderen Festen
teilnehmen!!!
D. h. die Teilnahme an besonderen Nachmittagsveranstaltungen ist erlaubt, aber nicht die Teilnahme an regulären Nachmittagsveranstaltungen (z. B. Lesestunde, Turnen, Kochen, Musik...)
Mit dieser Regelung sind alle super zufrieden. Der Kindergarten kommt den Eltern damit sehr entgegen (wir sind übrigens ein ev. Kindergarten in Bochum). Allerdings kommen derzeit auch die Eltern dem Kindergarten sehr entgegen. Derzeit wird ein Turnraum neu eingerichtet, wobei alle Arbeiten ehrenamtlich von den Eltern durchgeführt werden. Da hat mein Mann seit dem Sommer schon mindestens 20 Stunden geopfert (ich bin handwerklich unbegabt). Ein solches Geben-und-Nehmen-Verhältnis ist m. E. vorbildlich
P.S. Ich hab allerdings aus beruflichen Gründen auch 35STd buchen müssen.

Verena

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