Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Ellert am 21.11.2008, 7:34 Uhr

wir suchen uns dibbelig

vor allem weil ja ganz klar steht dass in den zustzlichen Betreuungsleistungen KEINE Pflege geleistet werden darf.
Mir hatte man dann im Ernst angeboten, man würde eine Pföegekraft schicken zum Wickeln, die ich natürlich dann zahlen muss, das darf die ungelernte Kraft nicht, das wäre Pflege, Trinkengeben ebenso.
Wir haben es juristisch prüfen lassen, das ist wirklich so geregelt, aber so ein Schwachsinn !
Meine Bekannte von anderswo bekommt für 2 Stunden immer zwei verschiedene Rechnungen, da die Dame auch pflege macht und separat abrechnet

dagmar

 
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