Geschrieben von meritta am 11.03.2014, 20:57 Uhr |
Kinderklinik mit Baby und 2 Mädchen zuhause...
Hallo,
Ich habe in den nächsten Tagen folgendes Problem... Mein Sohn ist 3 Monate alt und muss für eine medizinische abklärungsuntersuchung etwa 7 Tage im die Kinderklinik. Diese ist eine Stunde von uns entfernt. Wir haben noch zwei Mädchen Zuhause 5 u 7 Jahre die jeweils im Kiga und Schule gehen. Einer von uns Eltern muss definitiv Zuhause bleiben und der andere mit in die Klinik. Da mein Mann berufstätig ist wollte ich gerne wissen, ob er da iwelche rechte hat sich auf unseren Sohn krank schreiben zu lassen? Er würde ihn in die Klinik begleiten und ich würde zuhause weiterhin die Mädchen managen und dann wohl täglich zu ihm in die Klinik fahren. Hat da jemand ne Ahnung? Unbezahlter Urlaub ist finanziell nicht drin... Eine Haushaltshilfe kommt nicht in frage da ich eine Krankenhausphobie habe und mein Mann deshalb definitiv bei unserem Sohn bleiben muss (über Nacht). Wäre schön wenn mir jemand diesbezüglich was sagen könnte. Die Aussagen der Krankenkasse ist sehr schwammig...
Danke
Re: Kinderklinik mit Baby und 2 Mädchen zuhause...
Antwort von BB0208 am 11.03.2014, 21:15 Uhr
Ich bekomme immer eine Liegebescheinigung für meinen Sohn, diese geht zum Arbeitgeber, ich bekomme für diese Tage kein Gehalt gezahlt, allerdings trägt die Kasse den Lohnausfall zu 100 %
Re: Kinderklinik mit Baby und 2 Mädchen zuhause...
Antwort von katrinv481 am 11.03.2014, 22:11 Uhr
Dein Mann muss mit der Krankenkasse abklären, dass sie seinen Verdienstausfall übernimmt, wenn er unbezahlten Urlaub nimmt. Sie würde ja auch die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen müssen, wenn du mit ins Krankenhaus gehen würdest. Bei uns war es so, dass ich mit der Kleinsten im KH war und mein Mann sich zu Hause um zwei Jungs gekümmert hat. Die Krankenkasse hat seinen Verdienstausfall für diese Zeit übernommen. Und wer sich jetzt zu Hause oder im KH kümmert, dürfte für die Krankenkasse ja egal sein. Alles Gute!
Re: Kinderklinik mit Baby und 2 Mädchen zuhause...
Antwort von minnie_74 am 12.03.2014, 0:00 Uhr
Hallo,
Dein Mann wird mit dem Kleinen stationär aufgenommen und erhält darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GKV. Diese ersetzt dann sein Gehalt.
Möglicherweise muss er einen Fragebogen beantworten, z.B. ob keine andere Person im Haushalt die Betreuung hätte übernehmen können, aber das ist ja nachweislich aus mehreren Gründen nicht möglich.
Eigentlich weiß das auch die Kasse oder die Klinik.
Alles Gute für den Kleinen und LG
Re: Kinderklinik mit Baby und 2 Mädchen zuhause...
Antwort von LUSI29 am 12.03.2014, 12:44 Uhr
Ich musste auch mit meiner Tochter 1,5 Wocheh in die Klinik und der Zeit hat mein Mann als Haushaltshilfe gedient.Geh zur KK und lass es abklären,da er ja der Verdiener ist,hat er auch das Recht bei seinen Kinder daheim zu bleiben.
ich habe das nicht bekommen !
Antwort von Ellert am 12.03.2014, 19:50 Uhr
huhu
ich muss mit ELlert immer in der Klinik bleiben, die schaffen den Aufwand nicht mit Pflegestufe 3-
Kindkrank haben sie mir erklärt ist nur wenn daheim das Kind krank ist, nicht in der Klinik da theoretisch die Klinik ja die Pflege übernimmt, ich habe mich auch sehr aufgeregt
und dann Überstunden abgebaut...
dagmar
Re: ich habe das nicht bekommen !
Antwort von minnie_74 am 12.03.2014, 23:17 Uhr
Hallo Dagmar,
das ist sogar irgendwo im SGB5 festgelegt, dass die GKV diese Kosten übernehmen müssen.
Die meisten Kassen werben aber auch mit diesen Pflichtleistungen
z.B. AOK: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn eine Person (Elternteil, Großeltern oder andere Bezugsperson) ein Kind ins Krankenhaus begleitet. Voraussetzung ist, dass nach der Beurteilung des behandelnden Krankenhausarztes eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies ist vor allem der Fall, wenn durch die Mitaufnahme ins Krankenhaus die geplante Therapie unterstützt wird. In der Regel betrifft dies Kinder im Vorschulalter. Auch bei älteren Kindern und Jugendlichen, die schwer krank sind, kann eine Begleitperson sinnvoll sein. Die Krankenkasse zahlt einen Ausgleich zum entstandenen Verdienstausfall.
Wichtig ist, dass das Kind gesetzlich versichert ist und unter 12 oder älter und behindert ist. Dann muss der Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigen und die Kasse zahlt.
LG Tanja
Und genau DA liegt bei Dagmar der Hase im Pfeffer
Antwort von Trini am 13.03.2014, 7:44 Uhr
Sie IST nicht in der GKV.
Ich war einmal imit im KH, als mein Großer (damals 2) noch gesetzlich war.
Bei allen anderen KH-Aufenthalten waren sie Schulkinder und privat und haben das allein bewältigt.
Nur für den OP-Tag des Lütten (damals 12) hatte ich letztes Jahr eine bezahlte Freistellung vom AG.
Trini
ich bekomme SU bei kindkrank
Antwort von Ellert am 14.03.2014, 22:39 Uhr
aber eben nicht bei Klinikaufenthalt sondern nur wenn das Kind daheim krank ist und unter 12 ( Ellert länger)
Die Kinderklinik bescheinigte mir nicht die Pflegebedürftigkeit durch mich, wickeln könnten auch die Schwestern
aber beaufsichtigen können sie ihn nicht.
Ich habe mich damals auch extrem geärgert, ich kann nicht auf eienr Seite sagen, ich schreibe sie nicht kindkrank und auf der anderen, nein, wir als Klinik können nicht sagen das schaffen wir nicht aber bleiben sie hier, sonst muss das Kind auch raus
dagmar
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