Geschrieben von Fuzzi am 27.05.2010, 13:21 Uhr |
Bitte dringend!!! Kita-Untaulichkeit
Hallo, ich bitte dringend um Hilfe. Welche arbeitsrechtliche Bedeutung hat eine Kitauntauglichkeit?
Wie unterscheidet sich eine Kind-Krankschreibung von der Kindergartenuntauglichkeitsbescheinigung? Wer bezahlt dann den Lohnausfall der alleinerziehenden Mutter? Der Arbeitgeber oder die Krankenkasse?
Die Kitauntauglichkeit geht über die 20 Kind-Krank-Tage hinaus.
Bin für jede schnelle Antwort dankbar.
Re: Bitte dringend!!! Kita-Untaulichkeit
Antwort von Schnecke-Lucy am 27.05.2010, 15:39 Uhr
Hallo,
aus welchem Grund ist dein Kind denn Kita untauglich? Ich glaube nicht das da irgendwas bezahlt wird. Du muss dir eine andere Betreuung suchen, z.B. eine Tagesmutter.
LG Marion