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Geschrieben von KH am 13.12.2013, 20:28 Uhr

Wie war das im Grundgesetz?

Niemand darf wegen seiner Religionszugehörigkeit diskriminiert werden. Also finde ich es schon einmal bedenklich, jemanden, nur weil er Zeuge Jehovas ist, von vorneherein argwöhnisch zu betrachten.
Allerdings schreibt ekieh, die Eltern würden merklich Veränderung an ihren Kindern feststellen. Was genau ist damit gemeint? Wenn mein Kind sich in meinen Augen negativ verändert und die Lehrkraft ist dafür verantwortlich, dann würde ich da allerdings auch ganz schön Dampf machen. Bestimmte Vorfälle/Äußerungen der Kinder aufschreiben mit Datum. Immerhin haben die Eltern immer noch das vorrangige Erziehungsrecht.
Ich würde einfach mal das Gespräch mit der Lehrerin suchen und mir dann selber ein Bild machen, inwieweit sie "missionarisch" ist.
(Wenn ich so manche Aussagen hier lese, dann bin ich echt froh, dass ich mit meinem christlichen Glauben in Bayern im Einklang mit der Verfassung stehe und mich nicht für die Inhalte der ausgewählten Lieder rechtfertigen muss - macht Hoch die Tür etc. - allerdings nehme ich immer auch Rücksicht auf die Ungetauften/Andersgläubigen/Atheisten/Zeugen Jehovas etc., die brauchen da nicht mitzusingen, verlange jedoch von denen den gleichen Respekt mir gegenüber)

 
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