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Geschrieben von Miolilo am 02.04.2013, 19:21 Uhr

Und warum?

Warum soll ich mich bitte entschuldigen?

Ganz abgesehen davon, dass so überhaupt kein Grund vorliegt, warum denkst du, dass du das anweisen kannst?

Vielleicht solltest du mal genau nachlesen:

Es entspricht den Tatachen, dass man in Bayern (und darum ging es!) nicht einfach für sich entscheiden kann, dass das Kind die 4. Klasse wiederholt. Sollten wichtige Gründe vorliegen (auch das erwähnte ich: Krankheit o.ä.) dann kann eine Wiederholung beantragt werden.
Dieser muss nicht stattgegeben werden. Die Schulkonfernez entscheidet darüber. Teil einer solchen Schulkonferenz und somit stimmberechtigt war ich bereits mehrfach. Es muss ein wirklich gut ersichtlicher, triftiger Grund vorliegen, damit ein solches Ansinnen positiv beschieden wird.

Das Schuljahr einfach nur zu wiederholen, weil die Noten "nicht stimmen" im Sinne von, nicht für den Übertritt an die gewünschte Schulform reichen, geht immer noch definitiv nicht!!

Zudem hat Sabine von einem Weiterbesuch der Grundschule geschrieben, jedoch den Weiterbesuch im Schulhaus, das auch Schulort für die Werkrealschule (früher Hauptschule) ist, gemeint. Das ist ein großer Unterschied.
Auch ist es wenig hilfreich ein solches Halbwissen, das zudem in einem anderen Bundesland erworben wurde, jemanden an die Hand zu geben, der nach einer tragfähigen Information sucht.

 
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