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Geschrieben von .Anna. am 03.04.2013, 21:24 Uhr

jedenfalls mein Schlusswort

Die Information an sich ist nun ja wohl bei allen angekommen ?

So besonders neu ist diese Aenderung im Schulrecht von BaWue nicht...

Aber wie auch immer :
Man muss das nicht wissen, wenn man Lehrer irgendwo ist, nichts mit der Grundschule in BaWue zu tun hat etc.
Aber wenn man sich dazu aeussert und eine klare Behauptung aufstellt, hat man sich vorher zu informieren, ob es auch stimmt, was man so daherschreibt, gerade wenn die Aesserung von der Aura des "Lehrerseins" begleitet wird.

Dass diese Aura eine ganz besondere zu sein scheint und offenbar der Glaube herrscht, ein Lehrer wisse kraft Berufs alles, belegen die Posts von schraeubchen eindruecklich ;-)

Wer an weiteren Infos interessiert ist, Henni z.B., auf die Frage, wie die Regelung (also letztlich total freie Wahl der weiterfuehrenden Schule) mit den Anforderungen an einen spaeteren Schulartwechsel zusammenpasst :
Es passt natuerlich nicht. Und deshalb ist geplant, mittelfristig das Sitzenbleiben und vor allen Dingen die "Abschulung" abzuschaffen. Dann passt es wieder und egal wie die Schule heisst, ist sie eine Gemeinschaftsschule.

Anna

 
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