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Geschrieben von IngeA am 06.04.2011, 12:31 Uhr

So gehts weiter...Prügeln in der Schule Anzeige ja oder nein?

Hallo,

ich nochmal, hab jetzt hoffentlich mehr Zeit.

Carmar hat recht:
Dein Sohn ist mit dieser Handlung wieder der "Depp". ER wird von dem Täter entfernt, nicht der Täter vom Opfer. Dein Sohn wird im besten Fall dann Ruhe haben, weil der Täter sich an anderen Kindern auslässt, wenn er Pech hat, wird er vom Täter als Petze und Schwächling dargestellt, der sich nicht mal selbst verteidigen kann. Und dann ist das Problem nicht mehr nur ein gewalttätiges Kind, sondern u. U. Mobbing von mehreren Kindern.

Ein paar Tips für dich:
Wenn so etwas noch einmal vorkommt:
- Sofort dokumentieren (hast du ja auch gemacht)
- Sofort Gespräch mit der Schule suchen.
Bereite dich möglichst gut darauf vor, überlege dir was du sagen möchtest, mache dir Notizen, spiele das Ganze mit einer Freundin/Partner durch.

- Fertige bei jedem Gespräch ein Gesprächsprotokoll an, das alle unterschreiben müssen (und das natürlich auch alle Gesprächspartner in Kopie bekommen).

- Achte beim Gespräch darauf, dass vorgeschlagene Lösungen für das Problem wirklich das Täterkind in die Schranken weisen und nicht das Opfer weiter in die Opferrolle drängt (wie jetzt, wenn dein Kind vorne wartet und der Täter weiterhin hinten unbeobachtet sein Unwesen treiben kann). Die Schule hätte den Täter unter Aufsicht stellen müssen, nicht das Opfer.

- Das schlagende Kind ist nicht DEIN Problem, sondern das Problem der Schule: SIE muss das Kind so beaufsichtigen, dass andere Kinder nicht zu schaden kommen. SIE muss das Gespräch mit den anderen Eltern suchen und u.U. auch das JA informieren, wenn der Eindruck entsteht, dass in der Familie was im Argen ist. Wenn sie damit überfordert ist muss SIE Hilfe anfordern.
Wenn das nicht aufhört hilft es weder dir noch deinem Kind noch dem anderen Kind etwas, wenn du das andere Kind bei der Polizei anzeigst. Das Kind ist noch unter 14, also nicht deliktfähig. Wenn du jemanden anzeigst, dann die Schule, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und unterlassener Hilfeleistung (schließlich war das Problem bekannt). Ich würde allerdings vorher das Schulamt einschalten, anzeigen kannst du immer noch.
Unabhängig davon, kannst du natürlich auch die Vorfälle beim JA melden, damit dem anderen Kind geholfen werden kann, das wird mit diesem Verhalten ja auch nicht glücklich und so ein aggressives Verhalten hat ja einen Grund.
Außerdem kann man sich bei der Polizei oft auch beraten lassen ohne Anzeige.

Und: auch wenn ich absolut gegen Gewalt bin:
Wenn mein Kind wiederholt massiv körperlich angegangen wird und keine Hilfe bekommt, hat es das Recht sich körperlich zu wehren (nur machen das meistens die Kinder, die geschlagen werden nicht. Diejenigen, die die Ohrfeige SOFORT retour geben werden normalerweise nicht mehr angegangen).

LG Inge

 
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