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Geschrieben von Sailor am 05.10.2012, 22:36 Uhr

Reicht schon aus

"Nein. Kinder zwischen 7 und 18 sind nach § 828 Abs. 3 BGB nur BEDINGT deliktfähig. "

Oh, da hat aber jemand die Paragrafen ganz genau nachgeschlagen.

Von mir aus bedingt deliktfähig. Bedingt deliktfähig reicht in diesem Fall vollkommen aus. Ein 8-Jähriger - auch mit ADS - hat zu wissen und zu verstehen, dass er mit Steinwürfen andere schwer verletzen kann. Diese Einsicht kann man bei einem 8-Jährigen durchaus voraussetzen. Deliktsfähigkeit greift hier also.

 
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