Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ebba am 05.10.2012, 22:46 Uhr

Aber es würde schon helfen wenn alle sich an eine vernünftige Abwicklung halten würden

Es wäre einfacher gewesen, wenn du die Quelle deines Zitates genannt hattest. Egal, ich habe sie gefunden und dort heißt es zu strafunmündigen Schülern:
"5.3 Zuständigkeit bei Anzeigen? Anzeige bei Strafunmündigen?

Eine Strafanzeige oder ein Strafantrag ist in der Regel schriftlich bei der Polizei, gegebenenfalls über den jeweiligen Ansprechpartner Polizei der Schule, zu stellen. Strafanzeigen oder Strafanträge können auch in der örtlichen Polizeiwache gestellt werden.

Die Anzeige von strafunmündigen Kindern (unter 14 Jahren) ist vom Einzelfall abhängig. Bei diesen Fällen soll der Ansprechpartner Polizei der Schule einbezogen werden.

Sollte bei strafunmündigen Kindern die Vermutung bestehen, dass Erziehungsdefizite bei den Sorgebe-rechtigten gegeben sind, nimmt die Schule direkt mit dem zuständigen Jugendamt beziehungsweise mit dem für das Einzugsgebiet der Schule zuständigen Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) Kontakt auf."
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.48262.de

Das hört sich dann doch schon deutlich anders an, als in dem von dir zitierten Textabschnitt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.