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Geschrieben von Sailor am 05.10.2012, 19:35 Uhr

Kinder ab 7 Jahren sind voll deliktfähig

...sofern nicht wegen geistiger Behinderung eine Deliktunfähigkeit vorliegt (was bei "stinknormalem" ADS im allgemeinen nicht der Fall ist, sonst wäre der Junge ja auch nicht in einer Regelschule ohne Begleitperson beschulbar).

Du kannst also auf Schadensersatz - in Falle deiner Tochter auf Schmerzensgeld - verklagen.

Bei einer Augenverletzung mit bleibenden Folgen halte ich deine Reaktion für absolut angemessen und keineswegs für überzogen, wie hier viele meinen.

 
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