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von dhana  am 11.10.2012, 15:10 Uhr

Rechtschreibschwäche

Hallo,

bei meinem Sohn wurde inzwischen die Legasthenie - also die Lese- und Rechtschreibstörung anerkannt.

Test würde bei uns in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gemacht - geht auch über den Schulpsychologen.
Wie die Rechtlichen Regelungen im Einzelfall aussehen ist wieder sehr unterschiedlich je nach Bundesland geregelt. Hier in Bayern geht die Anerkennung immer über den Schulpsychologen - bei einer Lese-Rechtschreibschwäche kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden, bei der Lese-Rechtschreibstörung muss er gewährt werden.

Beim Test selber war ich nicht dabei, daher weiß ich nicht genau wie er abläuft - aber er bestand bei uns aus mehreren Teilen.
Da ist ein Intelligenztest dabei - und dann werden irgendwie die Rechtschreibfehler der Intelligenz gegenübergestellt - da errechnet sich dann ein Punktwert - bei soundso viel Punkten ist es dann eine LRS oder eine Legasthenie..

Gruß Dhana

 
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