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von dhana  am 18.11.2016, 17:14 Uhr

Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Hallo,

kommt auf das Bundesland an.

Ich weiß es nur für Bayern, da gilt ja die Sprengelschule.
Mit einer guten Begründung (z.B. Betreuung nach der Schule, pädagogische Gründe wie Ganztagesschule nötig, die es an der Sprengelschule nicht gibt...) gibt es die Möglichkeit einen Gastschulantrag zu stellen - der Gastschulantrag muss erst von der Sprengelschule befürwortet werden (vom Direktor), dann von der Wunschschule ebenfalls (die z.B. auch ablehnen kann, wenn die Klasse dann geteilt werden müsste) - mit beiden Befürwortungen muss man dann zur beiden beteiligen Gemeinden - erst zur Gemeinde der Wunschschule, wenn man dort die Zustimmung hat muss das ganze zur eigenen Gemeinde (die ja dann den Gastschulbeitrag an die Gemeinde der Wunschschule zahlen muss).

Wenn alle 4 Stationen zustimmen, geht es.
Und damit die das tun, braucht man wirklich einen guten und überzeugenden Grund. Nur weil man halt die andere Schule besser findet, wird nicht ausreichen.

Ich hab das ganze schon einmal durch - mit einem Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf der in der Sprengelschule nicht berücksichtigt werden konnte. Die Wunschschule war auf solche Problematiken spezialisiert und die Lehrer hatten dort auch Fortbildungen dazu.

Gilt halt nur für Bayern... andere Länder, andere Sitten ;-)

Gruß Dhana

 
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