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Geschrieben von Windpferdchen am 17.11.2016, 9:26 Uhr

Klappt mit etwas Hartnäckigkeit fast immer. Du musst...

Die Regelung hierzu ist in jedem Bundesland unterschiedlich. In Baden-Württemberg zum Beispiel braucht man seltsamerweise die schriftliche Genehmigung vom Schulleiter derjenigen Schule, auf die das Kind eigentlich müsste - also von der nicht gewünschten Schule. Mit dieser Erlaubnis kann man sein Kind dann auf der Wunsch-Schule anmelden.

Wie die Regelung bei Euch ist, musst Du beim zuständigen Schulamt erfragen. Lass Dich nicht abspeisen, sondern zu jemandem durchstellen, der Dir hier glasklar Auskunft geben kann über das Prozedere.

Normalerweise ist es dann - auch bei unterschiedlichen Regelungen - kein Problem, auf eine andere Schule zu gehen, als für den Bezirk vorgesehen. Mit etwas Hartnäckigkeit haben das bisher noch alle Eltern in meinem Bekanntenkreis oder der Familie geschafft! Man darf sich aber nicht abspeisen lassen oder vorschnell aufgeben. Was die Schulsekretärin Dir gesagt hat, stimmt nicht. Klar geht es, auch wenn es nicht so einfach ist.

LG

 
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