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Geschrieben von Caot am 17.11.2016, 8:01 Uhr

Hier gibt es die Regelung......

....das man innerhalb des Stadtkreises auf jede Schule gehen kann, mann muss es nur argumentieren, warum! Oft hilft hier die Angabe der externen Betreuung, also eine Oma die die Betreuung des Kindes nach der Schule übernimmt. Oder, das man seinen Arbeitsplatz am Ort der Schule hat.

Ich musste Kontakt zur abgebenden Schule aufnehmen und klar zur Wunschschule. Bei der abgebenden wurde mir eine Bescheinigung ausgestellt, die ich der Wunschschule übergeben habe. Dann war das erledigt.

Erkundige Dich genau beim Schulamt, was möglich ist oder nicht. Oft sitzen im Rathaus auch Schulbeauftragte, die können Dir auch die Rechtslage bei Euch vor Ort erklären. Viel Erfolg.

 
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