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Geschrieben von und am 17.11.2016, 21:33 Uhr

In Bayern...

...müssen die Schulleitungen beider Schulen - also der abgebenden und der annehmenden Schule - gefragt werden. Stellt sich nur einer von beiden quer, gehts nicht.
Theoretisch ist es aber bei guter Begründung möglich und nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das Kind woanders zur Schule geht.

 
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