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Geschrieben von schneggal am 18.11.2008, 9:21 Uhr

Punktabzug für falsche Rechtsschreibung in irrelevanten Nebenfächern

hier ist es wie oben schonmal beschrieben, sind einzelne Wörter so extrem falsch, dass sie nicht mehr erkennbar sind, werden sie als Fehler bewertet, aber einzelne Rechschreibfehler auf keinen Fall!1

lg schneggal

 
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