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Geschrieben von 123mami am 18.11.2008, 7:51 Uhr

Punktabzug für falsche Rechtsschreibung in irrelevanten Nebenfächern

Hallo,
ich bin selbst katholische Religionslehrerin in einer Grundschule.
Ich bewerte bei einer Probe keine Rechtschreibfehler. Gravierende Fehler, die mir auffallen, streiche ich zwar an, bewerte sie aber nicht, da es ja nicht um die Rechtschreibung in der Probe geht, sondern um Religion.
Ich sage das genauso auch den Kindern. Wenn allerdings Wörter so falsch geschrieben sind, dass ich auch mit sehr viel Fantasie und gutem Willen nicht mehr erkennen kann, was der Schüler meint und so eine Antwort auf eine Frage jeden Sinn verliert, kann ich das natürlich nicht bewerten.

Ich hatte mal einen ganz extremen Fall von LRS, da konnte man wirklich fast keine Wörter erkennen. Da habe ich es dann so gemacht, dass der Schüler mit seiner Probe zu mir gekommen ist und mir gesagt hat, was er geschrieben hat, bzw. was er versucht hat zu schreiben. Das habe ich dann dazu geschrieben und konnte so die Probe bewerten.

Meines Wissens nach, aber da bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher, darf eigentlich auch in Religion die Rechtschreibung nicht in die Bewertung mit eingehen, außer eben, wie ich oben schon geschrieben habe, dass Wörter so falsch geschrieben sind, dass man nicht mehr erkennen kann, was es bedeuten soll und somit die Antwort nicht verständlich ist. Und wenn eben auch noch LRS bestätigt ist und der Nachteilsausgleich gewährt werden kann, dann gilt das natürlich auch für Religion.

LG
Dagmar

 
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