Mitglied inaktiv
Der Sohn meiner besten Freundin ist anerkannter Legastheniker. Seit Mitte der zweiten Klasse wissen die Lehrer das, jetzt ist er in der dritten Klasse. Die Kinder haben heute eine Religionsarbeit wieder bekommen, und die Lehrerin hat für die falschgeschriebenen Worte Punkte abgezogen. Dadurch hat der Junge eine 4. Wenn wir nun diese abgezogenen Punkte zusammenzählen und dazu addieren, ist es eine 3. In wie weit muss diese Lehrerin auf die LRS Rücksicht nehmen, oder gilt das nur für den Deutschunterricht? Meiner Freundin ist die Note in Religion ansich egal, ihr wäre es eigentlich lieber, das Fach würde zugunsten von Mathe oder Deutsch vom Lehrplan verschwinden. Sie sind keine Christen, sondern gehören einer alternativen Glaubensrichtung an, aber der Junge muss am ev. Religionsunterricht teilnehmen, weil der Lehrplan es so vorsieht. Egal, ich schweife ab (kann ich gut heute, sorry). Es ist einfach nur interessant, wie weit dieser Nachteilsausgleich greift. Danke
Hallo, ich bin selbst katholische Religionslehrerin in einer Grundschule. Ich bewerte bei einer Probe keine Rechtschreibfehler. Gravierende Fehler, die mir auffallen, streiche ich zwar an, bewerte sie aber nicht, da es ja nicht um die Rechtschreibung in der Probe geht, sondern um Religion. Ich sage das genauso auch den Kindern. Wenn allerdings Wörter so falsch geschrieben sind, dass ich auch mit sehr viel Fantasie und gutem Willen nicht mehr erkennen kann, was der Schüler meint und so eine Antwort auf eine Frage jeden Sinn verliert, kann ich das natürlich nicht bewerten. Ich hatte mal einen ganz extremen Fall von LRS, da konnte man wirklich fast keine Wörter erkennen. Da habe ich es dann so gemacht, dass der Schüler mit seiner Probe zu mir gekommen ist und mir gesagt hat, was er geschrieben hat, bzw. was er versucht hat zu schreiben. Das habe ich dann dazu geschrieben und konnte so die Probe bewerten. Meines Wissens nach, aber da bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher, darf eigentlich auch in Religion die Rechtschreibung nicht in die Bewertung mit eingehen, außer eben, wie ich oben schon geschrieben habe, dass Wörter so falsch geschrieben sind, dass man nicht mehr erkennen kann, was es bedeuten soll und somit die Antwort nicht verständlich ist. Und wenn eben auch noch LRS bestätigt ist und der Nachteilsausgleich gewährt werden kann, dann gilt das natürlich auch für Religion. LG Dagmar
Hallo, das ist mir völlig unverständlich, wieso das auf die Note Einfluss hat. Für REchtschreibung gibt es eine eigene Noten, bei der Bewertung einer anderen Arbeit ist das bei uns nie eingeflossen (auch im Gymnasium 5. Klasse jetzt nicht). Übrigens muss niemand am Religionsunterricht teilnehmen, die Schule muss dann eine andere Lösung finden. Mein Sohn war zeitweise in dieser Stunde einfach in einer anderen Klasse. Gruß, Renate
Hallo, also hier (NDS) an der Schule meines sohnes gibt es in ALLEN !!!! Fächern Punktabzug für Rechtschreibung. VG Jo
hier ist es wie oben schonmal beschrieben, sind einzelne Wörter so extrem falsch, dass sie nicht mehr erkennbar sind, werden sie als Fehler bewertet, aber einzelne Rechschreibfehler auf keinen Fall!1 lg schneggal
Erahnbar muss die Lösung sein - dann gilts!
... über den offiziell gewährten LRS - Ausgleich sollten diese Fehler eigentlich nicht ins Gewicht fallen. Zum Thema Reli ja oder nein: Ich finde es gut, dass nicht nur "wichtige" Fächer gelehrt werden. Religion oder Ethik finde ich sogar sehr wichtig für die Persönlichkeitsbildung. Wir wissen außerdem ja gar nicht, welche (globalen) Probleme auf uns zukommen werden, und WIE wir sie lösen müssen. Deshalb kann sich die Menschheit nicht leisten, die neuen Generationen nur selektiv zu unterrichten. azalee
Hab vorhin vergessen zu schreiben, dass Ethik ein wünschenwertes Fach wäre, im Gegensatz zu Religion. Mein Kind geht auf die selbe Schule (noch) und ich kenne deren Religionsunterricht. Abraham und Moses, Noah und Adam. Welterschaffung in 7 Tagen. Es wird rein nach der evangelischen Bibel unterrichtet. Andere Religionen werden völlig außer acht gelassen. Die Kinder erfahren nichts über das Judentum (obwohl sich das Christentum ja daraus entwickelt hat), Buddhismus, Islam - alles unbekanntes Terrain. Was ich schade finde. (ich meine wirklich anerkannte Glaubensbekenntnisse, keine Sekten wie Zeugen Jehovas oder Scientology. Das ist Stoff für die weiterführende Schule) Ich bin selber kein Mitglied irgendeiner Glaubensgruppierung, gestehe aber jedem das zu. Dennoch finde ich, dass der Religiosnunterricht an der Schule zu einseitig ist, denn es heißt ja einfach Religion und nicht Bibelstunde. Meine Freundin, die anderen Glaubensrichtungen gegenüber eigentlich auch tolerant ist, kritisiert das selbe. Sie hatte auch mal angeboten, von ihrem Glauben zu berichten, aber das wurde abgelehnt. Lieber komtm einmal im Monat der Pastor und singt mit den Kinder Lieder über Gott und wie gut er ist.
Fuer NRW existiert nachfolgender (noch gueltiger?) LRS-Erlass: http://www.bvl-legasthenie.de/content/landesverbaende/verbaende/erlasse/nordrhein-westfalen.pdf Regelungen zur Leistungsbeurteilung und -feststellung finden sich ab Pkt. 4. und sind, wenn ich richtig gelesen habe sämtlich als "Kann-Bestimmungen" ins Ermessen der Lehrer gestellt. Liebe Grueße Ebba
"der Junge muss am ev. Religionsunterricht teilnehmen, weil der Lehrplan es so vorsieht." In welchem Bundesland ist die Schule ? Und was ist es für eine Schule, also konfessionsgebunden oder eine Gemeinschaftsgrundschule ?
Schleswig Holstein, ganz normale reine Grundschule, ohne Kindergarten oder weitereführende Schule
Hallo Lara, wenn es eine städtische Grundschule ist, muss er definitiv nicht am Religionsunterricht teilnehmen, die Schule muss dann eine Alternative finden, mein Sohn war ein Jahr lang in einer anderen Klasse im Englischunterricht, hat auch nicht geschadet (auf Ethik gibt es hier in NRW keinen Anspruch). Der Religionsunterricht ist übrgens so missionierend gedacht, jedenfalls hier in NRW, da muss man nur mal den Lehrplan lesen. Gruß, Renate
Also, ich kann da nur wiedermal feststellen, wie groß doch die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesändern zu sein scheinen. In Bayern ist es ausdrücklich so, dass auch grobe Rechtschreibfehler, in nicht Hauptfächern, bewertet werden dürfen, wenn sie Überhand nehmen. Also, nicht mal das ein oder andere falsch geschriebene Wort oder so, aber schon in der Masse. Allerdings sind Legastheniker von dieser Regelung ausgespart. Vielleicht wusste die Relilehrerin nichts davon, weil ihr niemand was gesagt hat?!!! Trotzdem wundert es mich, dass in anderen Bundesländern das Ganze so anders gehandhabt wird. MAriakat
es ist in seiner Akte vermerkt, da es zum Schuljahresbeginn einen Lehrerwechsel gab. Deutsch; Mathe und Englischlehrer haben es bis dato berücksichtigt, HSU gab es noch keinen Test.
Hallo Mariakat, leider machen das auch nicht alle bayrischen Lehrer so - in der letzten HSU Probe von meinem Sohn gab es für jedes falsch geschriebene Wort Punktabzug. Wohlgemerkt - Thema war Heimatkunde Römer und es ging um lateinische Ausdrücke und Orte. Und da wurde Schreibfehler wie k statt c als falsch bewertet. Obwohl eindeutig zu erkennen war, das das Kinder das richtige Wort meint. Grüße Dhana
Meiner Meinung nach greift der Nachteilsausgleich auch für die Nebenfächer. Und grade in (unwichtigen) Fächern wie Religion, dürften Rechtschreibfehler zwar angestrichen, aber nicht bewertet werden. Ist bei uns auch bisher nie passiert.