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Geschrieben von chartinael am 20.05.2011, 13:24 Uhr

Nun seid doch mal nicht päpstlicher als der Papst ...

... es hängt doch durchaus immer vom Bad ab, in das die Kinder gehen. Und hier etwas von Aufsichtspflichtverletzung zu faseln ist einfach Blödsinn.

Natürlich hängt es vom Kind und dessen Fähigkeiten ab, ob oder ob nicht es mit 7 Jahren alleine ins Freibad gehen kann und natürlich vor allem, welche Art Freibad es ist.

Bei uns war in unmittelbarer Nähe der Schule ein Kinder-Freibad.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/monbijoubad-nach-wiedereroeffnung-planschen-im-herzen-der-stadt/153492.html

http://www.berlin.de/orte/schwimmbad/kinderbad-monbijou/

http://www.berlinerbaederbetriebe.de/126.html

In das Bad bin ich bereits als Kind nach der Schule an heißen Tagen gefahren. Damals war es allerdings kostenfrei.

Erwachsene dürfen übrigens nicht in dieses Bad - nur mit ihren Kindern.

Mit dem 8. Lebensjahr (also Sommerferien zw. 2. und 3. Klasse) durfte mein Kind allerdings auch in ein normales Strandbad an einem der Berliner Flüsse in den Ferien. Nach der Schule war ja das Monbijou-Bad angesagt, zuhause war das andere wesentlich näher:

http://www.xn--strandbad-grnau-bwb.de/

Natürlich gibt es Auflagen, für die Benutzung. Wenn das Kind erwischt worden wäre, wenn es sich nicht an die gesetzten Regeln hielte, hätte es das Privileg verloren, alleine ins Freibad zu fahren.

Auch hier sind wir damals alleine hingefahren. Ich weiß nicht, was ihr so für komische Ansichten habt. Mit 11 waren wir schon an nicht-überwachten Kiesgruben, Badestellen. Aber erst mit 14 ein Kind alleine ins Freibad lassen zu wollen, finde ich extrem eigenartig.

Gruß

 
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