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Geschrieben von Sailor am 04.02.2013, 15:47 Uhr

Naja... der Verpetzte kann ja so unschuldig nicht sein

Petzen geschieht ja nicht ohne Grund. Wenn jemand petzt, dann gibt es ja auch immer einen Anlass zum Petzen, sprich einen Schuldigen, der tatsächlich was "verbrochen" hat. Andernfalls müsste man von Verleumdung reden und nicht von Petzen.

Ob das vom "Petzer" Berichtete nun wirklich in die Kategorie "Petzen" fällt, also ob es Lapaliencharakter hat oder nicht, das kann man ja wohl getrost der Lehrerin überlassen.

Also wenn es sich um begründetes Petzen und nicht um Verleumdung handelt, dann halte ich ein Eingreifen seitens Elternschaft für völlig überzogen.

 
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