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Geschrieben von Birgit67 am 02.04.2014, 8:42 Uhr

Ich schon wieder, ich flippe aus!!!

zu Frage eins: Ich gehe davon aus dass generell die gesetzliche Lösung gefragt wurde- und ich weis ja nicht wie es bei Euch in Bayern ist aber in Baden Württemberg darf man ab 16 den Bürgermeister und den Landrat wählen - wenn es bei Euch so ist hätte er vielleicht schreiben sollen:

Laut Gesetzt darf man in Bayern ab XX Jahren zur Wahl gehen - da ich das Wahlalter erst im Jahr XXXX erreiche kann ich davor noch nicht zur Wahl gehen.

zu 2.: es ist bei Euch vielleicht so dass alles vorhanden ist - aber generell sind doch da gefrag die Infrastrukturen - und Schulen sowie Verkehrsbindungen - das zumindest wäre bei uns die richtige Antwort gewesen. wenn er die anderen Antworten dazusetzt wären wahrscheinlich mehr Punkte rausgekommen.

Aber um es genau zu erfahren einfach die Lehrerin ansprechen wenn es denn möglich ist.

Gruß Birgit

 
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