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Geschrieben von lotte_1753 am 18.09.2012, 19:09 Uhr

ich lese das so, dass das Kind dafür verantwortlich ist...

Die Barmer ist etwas tendenziös hin zur "einfachen" Haftung (den Link meinte ich nicht) aber im Prinzip ist es so richtig. "Anzeigen" hat aber mit der Sache nichts zu tun, es geht hier um vor einem Zivilgericht geltend zu machenden Schadensersatzansprüche. Hier ist die Frage, ob das Kind bei Be­gehung der Handlung die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (wobei hier häufig bei Kindern unter 10 Jahren eine gewisse Zurückhaltung geübt wird.) Wenn ja, dann haftet es voll für die Schäden. Können darüber hinaus die Eltern nicht nachweisen, dass sie der Aufsichtspflicht genüge getan haben, haften diese gesamtschuldnerisch mit dem Kind.

Du müsstest also einen Prozess gegen das Kind anstrengen (wenn auf dem Schulweg werden die Eltern den Entlastungsbeweis wohl erbringen können) und Zahlung von EUR 17,50 verlangen ...

 
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