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Geschrieben von Schnecke71 am 27.02.2014, 21:05 Uhr

Denk nur ich so?

Hier muss eine Änderung des STundenplans den Eltern nachweislich (!) zur Kenntnis gebracht werden. Wäre auf dem Schulweg etwas passiert, hätte hier die Lehrperson ein großes Problem bekommen. Daher müssen bei uns die Eltern jede Unterrichtschlussänderung unterschreiben. Hat ein Kind die Unterschrift nicht, muss es in der Schule beaufsichtigt werden, bis der reguläre Unterrichtsschluss ist.
Es geht ja nicht darum, ob das Kind den Schulweg allein bewältigen kann, es geht darum, wer wann Aufsichtspflicht hat und dieser auch nachkommen muss. Denn wenn Mutter nicht weiß, dass Kind nach Hause kommt, muss sie auch nicht anwesend sein. Kaum eine Mutter sitzt den ganzen Vormittag zu Hause und wartet, ob das Kind zufällig früher aus hat.

 
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