Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sodapop am 10.10.2013, 10:54 Uhr

Dagegen!

Natürlich muss dafür gesorgt werden, dass Kinder aus weniger glücklichem Elternhaus auch ein Frühstück bekommen, wenn das Frühstücken in der Schule ein gemeinsames Ereignis ist.

Zuständig dafür dürfen aber nicht einzelne Eltern sein und erst Recht nicht die Kinder.

Teilen MÜSSEN darf es nicht geben. Kein Kind darf verpflichtet werden für das Frühstück seiner Klassenkameraden zu sorgen. Das geht einfach nicht.
Wenn das Kind von sich aus teilt: gerne. Aber es darf daraus keine Verpflichtung abgeleitet werden.

Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Lehrer diesen einfachen Weg gehen.

Besser wäre allerdings sich:
1. an die Eltern der frühstückslosen Kinder zu wenden.
2. an die Schulleitung wenden und um eine (finanzielle) Lösung des Problems bitten.


Grüße
Sodapop

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.