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Geschrieben von liha am 13.12.2010, 14:57 Uhr

2. Rettungsweg!

ALLE Schulen in Deutschland unterliegen der widerkehrenden Prüfung durch die Feuerwehr/ das Bauaufsichtsamt.
D.h., JEDE Schule wird mindestens alle drei Jahre überprüft, ob noch alles rechtens ist.
Ein 2. baulicher Rettungsweg ist immer und zwingend erforderlich. Es gibt ganz besondere Ausnahmen bei Altbauten zum Beispiel. da muß der fehlende 2. Rettungsweg aber kompensiert werden durch eine Brandmeldeanlage (mit aufschlatung direkt zur Feuerwehr) und einem Brandfrüherkennungssytem.
Das würde aber auf jeden fall reagieren, wenn Kerzen unter der Decke hängen und dann würde der Sprinkler und der Alarm losgehen.

Fazit: So ganz kann ich das nicht glauben, was da geschrieben wird.

 
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