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Geschrieben von Danyshope am 17.11.2016, 20:34 Uhr

Rein aus Neugierde.... Elterngeld aktuell

Jein.

Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. wer in Elternzeit ist, ist die vollen 3 Jahre versichert bzw genauer gesagt behält den Versicherungsstatus bei den man bei Eintritt in die EZ hatte. heißt, wer vorher in der gesetzlichen Pflichtversichert war, ist das auch weiterhin. wer Privatversichert war, muss eben entsprechend weiterhin die Beiträge zahlen wenn es übel kommt.

Etwas völlig anderes ist aber Elterngeld. das hat nur bedingt mit der Elternzeit zu tun. Elterngeld kann JEDER bekommen der ein zu betreuendes Kind im eigene Haushalt hat. Längstens - wenn nicht gesplittet wird, aber bis das Kind 14 Monate ist. Splittete man, hat man doppelt so lange Anspruch, bekommt aber nur die Hälfte ausgezahlt jedem Monat. Und, solange man Elterngeld bezieht ist man eben auch darüber krankenversichert. 14 Monate bekommt man wenn man Alleinerziehend ist. Wobei grundsätzlich die Zeiten wo man möglicherweise Mutterschutzgeld bekommt mit dem Elterngeld verrechnet werden, die Zeiten für das Elterngeld werden abgezogen, das in der Regel höhere Mutterschutzgeld aber ausgezahlt. Um überhaupt Elterngeld beziehen zu können darf man nicht mehr wie 30 Std arbeiten und muss mindestens 2 volle LEBENSMONATE nehmen. Beide Elternteile können gemeinsam entscheiden wie sie die bis zu 14 Monate bis zum 14ten Lebensmonate unter sich beide gemeinsam verteilen, meistens nimmt dann einer 12 Monate (bei Frau abzüglich der Mutterschutzzeiten) und Mann 2 Monate. Als besondere Option gibt es zudem seit letzem Jahr Elterngeld Plus - was aber nur sinnvoll ist wenn direkt nach Mutterschutz wieder gearbeitete wird als Frau. Oder wenn diese unverheiratet und arbeitslos ist bzw nicht in die gesetzliche Familienversicherung kann und damit nach dem Elterngeldbezug sich sonst selbst krankenversichern müsste.

Elterngeld und Elternzeit sind aber verschiedene Dinge. Elterngeld ist der finanzielle Aspekt,. Elternzeit der Zeitraum in dem der Arbeitgeber verpflichtet ist dem Elternteil den Arbeitsplatz freizuhalten. Elternzeit kann jedes Elternteil für sich SELBST frei gestalten, sprich ob es diese überhaupt nimmt, wie lange von den bis zu 3 Jahren, ob Teilzeit gearbeitet wird oder man voll daheim bleibt. Innerhalb der EZ kann man auch wechseln, zB ein Jahr daheim, 2 Jahre in Teilzeit danach und ab dem 3ten Geburtstag mit Ende der EZ zurück in den Vollzeitvertrag. Oder dann dauerhaft in Teilzeit

Sehr zu empfehlen ist der link hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770

 
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