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Geschrieben von Mimi987 am 30.04.2017, 11:43 Uhr

bitte unbedingt bei der Arge melden!

Du bist eigentlich schon zu spät! Meinem Mann hätte das eine Sperre gebracht, wenn der vertrag nicht verlängert worden wäre. Er war 2 Tage zu spät...

Hier der Infotest von der Arbeitsagentur:
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen

Rechtzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur wichtig!

Bevor Arbeitnehmer arbeitslos werden, müssen sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – so verlangen es die Regelungen des Arbeitslosengeldes I. Viele Arbeitnehmer vergessen jedoch: Diese Meldefrist gilt auch bei befristeten Beschäftigungen.

„Gerade die Arbeitsverträge aus dem Hotel- und Gastronomiebereich sind häufig befristet“, so Anne-Kathrin Martens aus der Geschäftsstelle der Arbeitsagentur in Bergen auf Rügen. „Wenn uns die Befristung und damit auch das automatische Auslaufen des Arbeitsvertrages bekannt ist, schicken wir auf jeden Fall ein Erinnerungsschreiben für die persönliche Meldung an die Kunden. Das sollte auf keinen Fall ignoriert werden, denn die rechtzeitige Meldung ist wichtig, um etwaige Ansprüche beim Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.“

Damit die Fristen nicht versäumt werden, kann die Meldung auch telefonisch, schriftlich oder online unter www.arbeitsagentur.deDie Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes reichen hier aus. Die persönliche Meldung kann dann zu einem vereinbarten Termin nachgeholt werden. Bei der persönlichen Vorsprache in der Arbeitsagentur sollte unbedingt ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass (dann aber mit gültiger Meldebescheinigung) mitgebracht werden. erfolgen.

 
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