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von Mutti69  am 29.04.2017, 21:51 Uhr

Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Ein “Zwischenzeugnis“ darf man jederzeit anfordern. Aber ich schließe mich an, ich würde einen Termin machen und ganz sachlich nachfragen. Dann ggf. Zwischenzeugnis anfordern, falls da nix Konkretes bei rum kommt.

 
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