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Geschrieben von daliluccia am 05.12.2013, 14:36 Uhr

Arbeitsvertrag, Elternzeit usww.

Hallo liebe Mamis,

obwohl ich erst in der 32. SSW bin muss ich schon an die Zeit nach der Elternzeit denken.

Mein Mann möchte sich nächstes Jahr selbstständig machen. Hatten wir schon länger vor, aber wir haben auf sein zweiten Fachanwalttitel gewartet. Wenn man spezialisiert ist, ist die Chance einer erfolgreichen Selbstständigkeit einfach größer.
Er ist auch schon am Businessplan dran und wenn es klappt soll es Mitte nächsten Jahres soweit sein.
Das heißt wiederum, dass ein komplettes Gehalt fehlen wird und ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehe.

Ich bin Altenpflegerin von Beruf und Wohnpflegebereichsleitung. Ich werde nicht mehr 100 % mit Kind arbeiten können, da mein Mann vor 19 Uhr nie daheim ist und ich nicht nur Frühdienste im Monat arbeiten kann, das würden meine Kollegen verständlicherweise auch nicht mitmachen. Je weniger Spätdienste ich mache, desto mehr müssen sie ja übernehmen. Im Ort gibt es nur eine Kinderkrippe die Betreuung bis 17 Uhr anbietet und auch das würde für mein Mann sehr schwierig werden, da viele Mandanten einfach auch spät abends Termine vereinbaren möchten, da sie auch berufstätig sind. Wir hätten also ab 17 Uhr wenn ich Spätdienst habe, keine Betreuung für den Kleinen.

Es wird darauf hinauslaufen, dass ich meine Wohnbereichsleitung abgeben werde und weniger Prozente arbeite. Ich möchte, dann aber nicht mehr in dem Heim arbeiten, da er A) 45km von mein Wohnort entfernt ist und B) ich mir nicht vorstellen kann dort "nur" noch als Fachkraft zu arbeiten. Ich würde mir also was in meinem Wohnort suchen mit weniger Prozenten in der ambulanten Pflege, da können die Arbeitgeber auch flexible Arbeitszeiten anbieten.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Wenn ich beim jetzigen Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantrage (sicherheitshalber, kann ja sein, dass ich so schnell kein Krippenplatz finde ecc.), kann ich dann im zweiten Elternzeitjahr dort kündigen? oder muss ich die Elternzeit abwarten obwohl ich ein neuen Job in Aussicht hätte? Müsste ich dann erst wieder dort arbeiten gehen im zweiten Elternzeitjahr 30Std/Woche um dann kündigen zu dürfen?

Würde mich auf Antworten freuen!

Gruß Dalila

 
7 Antworten:

Re: Arbeitsvertrag, Elternzeit usww.

Antwort von SEAGLD am 05.12.2013, 14:59 Uhr

INNERHALB der Elternzeit kannst Du mit der vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist kündigen. Ist keine Kündigungsfrist explizit vereinbart greift die tarifliche Kündigungsfrist. Unterliegst Du keinem Tarifvertrag greift die gesetzliche Kündigungsfrist.

ZUM ENDE der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist IMMER 3 Monate!



LG Sabine

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Re: Arbeitsvertrag, Elternzeit usww.

Antwort von speedy am 05.12.2013, 18:22 Uhr

Hi,
zu deinem Arbeitsvertrag - das sollte dir auch dein Mann recherchieren können :) Du kannst innerhalb der EZ ganz normal kündigen oder bis zu 30h/Woche anderswo arbeiten (mit Genehmigung).
Dein Mann kann aber seine Arbeitszeiten gerade als unabhängiger RA selbst gestalten und z.B. Diktate etc. auch abends zu Hause erledigen, so dass es durchaus möglich sein sollte, dass er um 5 zu Hause ist und sich dann abends noch mal an die Arbeit setzt. In den ersten 2-3 Jahren kommt nämlich nicht viel Gewinn zusammen, da werdet ihr dein volles Gehalt brauchen (es sei denn, er übernimmt eine eingesessene Kanzlei).

Gruß, Speedy

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Re: Arbeitsvertrag, Elternzeit usww.

Antwort von daliluccia am 06.12.2013, 8:37 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten!

Zur Zeit recherchiert er nach Fällen in den Ärzten während/nach der Geburt nicht richtig gehandelt haben, er ist Medizinrechtler und ein rieeeeesen Skeptiker. Gut, hat natürlich auch einiges mitbekommen in den sieben Jahren Berufserfahrung.
Er würde eine eigene Kanzlei eröffnen bzw. eine Bürogemeinschaft gründen.

Mein Mann kann das schnell für mich herausfinden, da hast du recht Speedy. Er weiß aber noch nichts davon, ich bereite mich hiermit auf ein Gespräch was ich am Wochenende mit ihm führen möchte. Dein Argument mit dem Diktieren zu Hause, habe ich mir notiert ;)
Er ist der Meinung, dass wir die Jahre gut mit unserem Ersparten überbrücken können. Das möchte ich aber nicht.

Du hast geschrieben, dass ich innerhalb der Elternzeit kündigen kann ODER woanders arbeiten darf für 30h/Woche mit Genehmigung meines Arbeitgebers, hab ich das richtig verstanden?
Wäre dann natürlich ne Überlegung Wert, wenn ich im zweiten Jahr als Fachkraft arbeite woanders, nach Schichtende nach Hause gehen kann ohne an was denken zu müssen und im zweiten Jahr wieder voll als Leitung einsteige (wenn es mit dem Kleinen und die Krippe gut klappt) und dann eben auch mit der zusätzlichen Verantwortung und einhergehenden Überstunden klar komme, weil ich weiß, dass es dem Kleinen gut geht.
Die Leitungsposition wird natürlich besser vergütet

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Re: Arbeitsvertrag, Elternzeit usww.

Antwort von Murmeltiermama am 06.12.2013, 17:23 Uhr

Die eigentliche Frage wurde ja schon beantwortet. Deshalb noch eine Anmerkung zu Deinem Mann: Ich bin seit 5 Jahren als Anwältin selbständig und kann versichern, dass man mit 1-2 Abendterminen pro Woche (oder in seinem Fall vielleicht 2-4 alle zwei Wochen wenn Du Frühdienst hast) gut hinkommt. Alles eine Frage der Organisation und des Willens. Da macht man halt an einem Tag drei Termine 17, 18 und 19 Uhr und dann ist wieder ein paar Tage Ruhe. Das machen die Mandanten ohne Weiteres mit. Ein Mann der sagt, dass er heute die Kinder abholen muss und deshalb ein Termin leider erst morgen möglich ist, sammelt sogar eher Pluspunkte beim Mandanten. Jede Wette. Lass Dich da von ihm nicht zu sehr bequatschen.

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Re: Arbeitsvertrag, Elternzeit usww.

Antwort von pflaumenbaum am 06.12.2013, 20:21 Uhr

Ich kenne auch eine Anwältin, die täglich nur bis 17 Uhr arbeitet. Ihr Mann bringt die Kinder morgens in den Kiga, sie holt die beiden nachmittags.

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Re: Arbeitsvertrag, Elternzeit usww.

Antwort von Astrid18 am 07.12.2013, 1:15 Uhr

Wieviele Dienste hättest Du denn abends?

Ich bin selbst Anwältin und sehe es auch so, dass man nicht ständig verfüfbar sein muss. Ob Dein Mann erst am Mittwoch einen Mandantentermin vereinbaren kann, weil er das Kind am Dienstag von der Krippe abholen muss, oder weil er dienstags schon Termine hat, ist doch für den Mandanten egal.

Wenn Dein Mann viele Privatpersonen als Mandanten hat, kommen die vielleicht auch mal gerne an einem Samstag in die Kanzlei. Ich denke, als Selbstaendiger ist er da sehr flexibel.

Mein Bruder ist Steuerberater, selbstaendig, und holt auch immer um 17 Uhr sein Kind aus der Kita ab. Wenn es mal gar nicht geht, springt meine Mutter ein.

Habt Ihr eine Oma in der Nähe, die in Notfällen mal einspringen kann? Du musst am Anfang damit rechnen, dass Dein Kind oft krank ist. Überlege Dir jetzt schon, wie Ihr das löst. Wenn Du eine neue Stelle hast, oder frisch aus der Elternzeit zurück bist, willst Du nicht gleich wegen Krankem Kind ausfallen.

Mich hat das damals sehr erwischt, mir war das nicht so klar. Zum Glück konnte meine Mutter oft einspringen, obwohl sie 300 km entfernt gewohnt hat. Sie ist dann immer sofort in den Zug gestiegen, und ein Tag Home Office hat gereicht. Dein Mann kann sicherlich auch das Kind mal betreuen, aber richtiges Arbeiten geht dann nur, wenn das Kind schläft.

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Re: Arbeitsvertrag, Elternzeit usww.

Antwort von kirshinka am 20.01.2014, 7:20 Uhr

Icy Weiss du wirst das nicht mehr lesen - aber falls doch:

Lass dich doch nicht so einseifen von deinem Mann.
Das ganze klingt nach Ausreden, damit er den lang arbeitenden geldanschlepper geben kann. Wahrscheinlich will er Zuhause ein nettes hausfrauchen sitzen haben das er versorgt.

Du nimmst doch mit einer Kündigung einen Karriere Rückschritt, verdiensteinbußen, anerkennungseinbußen etc in Kauf.

Und dann ist es nicht mehr weit bis zum "ach Schätzchen - ich verdiene soviel mehr als du - mein Job hat absolut oberste Priorität. Du musst die Kinder managen und meine Socken waschen".

Willst du das wirklich????

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